
Steuerliches Investitionssofortprogramm verabschiedet
Hohe Abschreibungen für E-Fahrzeuge und sonstige Wirtschaftsgüter
Hohe Abschreibungen für E-Fahrzeuge und sonstige Wirtschaftsgüter
Neues Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung soll Finanzkontrollen effektiver machen
Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohnes zum 1.1.2026 und 1.1.2027
Kostenoptimale Rabattberechnung mit Hilfe der Deckungsbeitragsrechnung
Steuerfallen bei Betriebsaufspaltungen vermeiden
Auch die VAE melden Kontodaten an deutsche Finanzbehörden
Neue KfW-Förderprogramme für Mittelständler
Seit dem 13.7.2025 arbeiten Steuerzahler für die eigene Tasche
Der Deckungsbeitrag (DB) ist eine wichtige Kennzahl in der betrieblichen Kostenrechnung. Die Kennzahl errechnet sich aus der Differenz aus Erlös und den variablen Kosten. Der Deckungsbeitrag ist produktbezogen und gibt an, wieviel das einzelne Produkt zur Deckung aller Fixkosten im Unternehmen beiträgt. Subtrahiert man vom Deckungsbeitrag die fixen Kosten wie Raummiete usw., kommt man zum Gewinn. Der Gewinn ändert sich bei gleichen Fixkosten dann nicht, wenn der Deckungsbeitrag unverändert bleibt.
Unternehmerinnen und Unternehmer sehen sich immer mehr gezwungen, ihren Kundinnen und Kunden einen Rabatt einzuräumen. Es stellt sich in diesem Zusammenhang immer wieder die Frage, wieviel an Rabatten gewährt werden kann, damit unterm Strich kein Verlust entsteht. Soll heißen: Welche Menge muss bei einem Rabattsatz von x Prozent mindestens (mehr) verkauft werden, damit kein Gewinn verschenkt wird.
Die Lösung liegt im Deckungsbeitrag. Angenommen, das betreffende Produkt kostet € 135,00. Bei einem variablen Kostenanteil von € 60,00 bleibt ein Deckungsbeitrag von € 75,00. Um einen Gesamt-DB von € 1 Mio. zu erwirtschaften, müssen 13.300 Stück verkauft werden. Bei einem 5-%-Rabatt beträgt der Erlös für das Produkt statt € 135,00 nur rund € 128,00, der DB verringert sich auf € 68,00. Um nun zu einem gleichen Gesamt-DB von € 1 Mio. zu kommen, müssen demnach (1 Mio./68 =) 14.700 Stück verkauft werden statt der 13.300. Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer muss sich an dieser Stelle fragen, ob der erforderliche Mehrabsatz erreicht werden kann.
Vielfach wird ein (Groß)Kunde einen Rabattwunsch in einer bestimmten Höhe äußern. Eine Antwort auf die Frage, ob sich bei dem vorgegebenen Rabatt das Geschäft noch lohnt, liefert wiederum der Deckungsbeitrag. Ist dieser auch bei dem vorgegebenen Rabattsatz noch positiv, kann der Auftrag angenommen werden.
Stand: 26. August 2025
Steuerstundung Künstliche Intelligenz Steuerbehörden Förderungen Aussetzungszinsen Beschäftigte Selbstanzeige Umsatzsteuerrückvergütung Geschäftsführer Doppelbesteuerungsabkommen Zahlungsverkehr Haushaltsscheck Zahlung Herstellungskosten Fristverlängerung Renovierungskosten Schutzvorschriften Bundesfinanzhof Umbau Sachwertverfahren Mutterschutz Vermietung Kapitalertragsteuer Körperschaftssteuer Umsatzsteuergesetz Immobilienverkauf Gewerbebetrieb Inflation Internet Reparaturaufwendung Kündigungsfrist Besteuerung Kleinunternehmergrenze Betriebsstätte Bundesrat Software Betriebsausgabe Richtsatz Abgabe Rechengrößenverordnung Haushaltseinkommen Kinderbetreuungskosten Pflege Studium Mitarbeiter Betriebsstättenprinzip Medikamente Schenkungsteuer Umsatzsteuerfrei Verwaltungsgericht