Wechseln zur Webseite für mobile Endgeräte

Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe September 2025

Steuerliches Investitionssofortprogramm verabschiedet

Steuerliches Investitionssofortprogramm verabschiedet

Hohe Abschreibungen für E-Fahrzeuge und sonstige Wirtschaftsgüter

Schwarzarbeitsbekämpfung

Schwarzarbeitsbekämpfung

Neues Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung soll Finanzkontrollen effektiver machen

Mindestlohn 2026/2027

Mindestlohn 2026/2027

Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohnes zum 1.1.2026 und 1.1.2027

Der betriebswirtschaftliche Deckungsbeitrag

Der betriebswirtschaftliche Deckungsbeitrag

Kostenoptimale Rabattberechnung mit Hilfe der Deckungsbeitragsrechnung

Betriebsaufspaltung

Betriebsaufspaltung

Steuerfallen bei Betriebsaufspaltungen vermeiden

Automatischer Informationsaustausch

Automatischer Informationsaustausch

Auch die VAE melden Kontodaten an deutsche Finanzbehörden

Neue KfW-ERP-Förderprogramme 2025

Neue KfW-ERP-Förderprogramme 2025

Neue KfW-Förderprogramme für Mittelständler

Steuerzahler-Gedenktag

Steuerzahler-Gedenktag

Seit dem 13.7.2025 arbeiten Steuerzahler für die eigene Tasche


Betriebsaufspaltung

schwarzes Rufzeichen auf gelbem Dreieck

Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn ein neu gegründetes Besitzunternehmen wesentliche Betriebsgrundlagen, wie z. B. ein Betriebsgrundstück, an eine im Regelfall ebenfalls neu errichtete gewerbliche Betriebsgesellschaft zur Nutzung überlässt (sachliche Verflechtung) und die Inhaberin bzw. der Inhaber des Besitzunternehmens das Betriebsunternehmen dergestalt beherrscht, dass diese bzw. dieser einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen durchsetzen kann (personelle Verflechtung).

Unternehmensübertragung

Betriebsaufspaltungen gehören zu den Kernthemen in der Unternehmensnachfolgeplanung. Bei einer Betriebsaufspaltung nimmt ein Einzelunternehmer das ihm gehörende und seiner Firma bisher zur Nutzung überlassene Betriebsgrundstück aus seiner Firma heraus. Sodann gründet er ggf. mit seiner Ehefrau eine neue Gesellschaft (im Regelfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts) und überträgt das Betriebsgrundstück in die Gesellschaft. Das übrige betriebliche Vermögen fasst er unter dem Dach eines Betriebsunternehmens (im Regelfall in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zusammen.

Steuerfallen

Dieser auf den ersten Blick einfache Fall hat steuerliche Tücken. So setzt die Inanspruchnahme der Steuerbegünstigungen für Betriebsvermögen (Verschonungsabschlag und Abzugsbetrag, § 13a Erbschaftsteuergesetz-ErbStG) voraus, dass Betriebsvermögen übertragen wird und dieses Vermögen beim Erwerber Betriebsvermögen bleibt. Hierzu muss der Erblasser oder Schenker sowohl im überlassenden Betrieb als auch im nutzenden Betrieb allein oder zusammen mit anderen Personen (Gesellschaftern) einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen durchsetzen können. Darüber hinaus ist auf einkommensteuerlicher Ebene zu verhindern, dass sich das bisherige (Einzel)Unternehmen in eine reine vermögensverwaltende Tätigkeit wandelt und die Aufdeckung der stillen Reserven des Anlagevermögens droht.

Stand: 26. August 2025

Bild: Kannapat - stock.adobe.com

Kanzleimarketing
zum Seitenanfang
ALWERT BAUER LAHME & PARTNER mbB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT Hauptstrasse 6-8 75031 Eppingen Deutschland +49 (0)7262 9132-0 +49 (0)7262 9132-55 www.alwert-partner.de 49.129877 8.898953