Hilfe, Tipps und Infos zu "Abgabe" vom Steuerberater

Grundsteuerreform 2022

Ab dem 1.7.2022 müssen Grundbesitzer, Erbbauberechtigte und Land- und Forstwirte Feststellungserklärungen für die Berechnung der neuen Grundsteuerwerte zum 1.1.2022 abgeben. (25.05.2022)

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