Wachstumschancengesetz I
Überblick über die vom Vermittlungsausschuss beschlossenen Steuerneuregelungen bei der Einkommensteuer
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Wachstumschancengesetz: nicht umgesetzte Maßnahmen
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Finanzverwaltung gewährt Fristverlängerung bis 30.9.2024
Der Bundesrat hat am 22.3.2024 den Ergebnissen des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz zugestimmt. Damit konnte das Steueränderungsgesetz in geänderter Fassung rückwirkend zum 1.1.2024 in Kraft treten.
Vom Vermittlungsausschuss unverändert übernommen wurden unter anderem folgende Maßnahmen:
Im Handelsrecht (Handelsgesetzbuch) unverändert übernommen wurden die Anhebungen bei den Umsatz- und Gewinngrenzen für die Begründung einer Buchführungspflicht. Die Umsatzerlöse-Grenzen wurden von € 600.000,00 auf € 800.000,00 erhöht und die Jahresüberschuss-Grenze auf € 80.000,00 (bisher € 60.000,00).
Vom Vermittlungsausschuss in geänderter Form übernommen wurde unter anderem:
Stand: 28. April 2024
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