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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe November 2025

Steueränderungsgesetz 2025

Steueränderungsgesetz 2025

Stärkung des Gemeinnützigkeitssektors und Anhebung der Entfernungspauschalen ab 1.1.2026

Standortfördergesetz

Standortfördergesetz

Förderung privater Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien

Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026

Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026

Beitragsbemessungsgrenzen steigen ab 2026 stark an

Überstunden- und Mehrarbeitsvergütungen

Überstunden- und Mehrarbeitsvergütungen

Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten

Kapitalanlagedepot-Check zum Jahreswechsel

Kapitalanlagedepot-Check zum Jahreswechsel

Verlustverrechnungsbescheinigungen bis 15.12.2025 beantragen

Pflichtteilsverbindlichkeiten bei beschränkter Steuerpflicht

Pflichtteilsverbindlichkeiten bei beschränkter Steuerpflicht

Seit 2025 mindern Pflichtteilsansprüche den steuerpflichtigen Erwerb

Betriebsrenten- und Rentenpaket 2025

Betriebsrenten- und Rentenpaket 2025

Stärkung der Betriebs- und der gesetzlichen Renten

Einspruchsstatistik 2024

Einspruchsstatistik 2024

BMF Monatsbericht September 2025


Betriebsrenten- und Rentenpaket 2025

Stempel mit Aufschrift Rentenreform

Gesetzesvorhaben

Im zweiten Halbjahr hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fast zeitgleich zwei Rentenreformpakete auf den Weg gebracht, die sich derzeit in der Gesetzgebungsphase befinden. Im Einzelnen handelt sich hier um die Neuauflage des Referentenentwurfs für das Zweite Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz), das bereits die vorherige Bundesregierung beschlossen hatte. Zum anderen handelt es sich um ein von der aktuellen Bundesregierung beschlossenes neues Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten („Rentenpaket 2025“).

Betriebsrenten

Kernelement des Gesetzespakets ist weiterhin die reine Beitragszusage. Darüber hinaus soll es bei einer moderaten Öffnung durch Abschwächung der strengen Tarifexklusivität bleiben. Ziel des Reformgesetzes ist, bestehende Sozialpartnermodelle für nicht-tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu öffnen.

Gesetzliche Renten

Mit dem Rentenpaket 2025 soll insbesondere das Rentenniveau von 48 % bis 2031 gesichert werden. Soll heißen, dass die Renten noch bis 1.7.2031 gemäß der Lohnentwicklung stetig erhöht werden. Weiters werden die Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung für vor 1992 geborene Kinder verlängert.

Stand: 28. Oktober 2025

Bild: Wolfilser - stock.adobe.com

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