Steueränderungsgesetz 2025
Stärkung des Gemeinnützigkeitssektors und Anhebung der Entfernungspauschalen ab 1.1.2026
Stärkung des Gemeinnützigkeitssektors und Anhebung der Entfernungspauschalen ab 1.1.2026
Förderung privater Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien
Beitragsbemessungsgrenzen steigen ab 2026 stark an
Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten
Verlustverrechnungsbescheinigungen bis 15.12.2025 beantragen
Seit 2025 mindern Pflichtteilsansprüche den steuerpflichtigen Erwerb
Stärkung der Betriebs- und der gesetzlichen Renten
BMF Monatsbericht September 2025
Mit dem „Gesetz zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz-StoFöG)“ zielt der Gesetzgeber auf eine Verbesserung der Finanzierungsbedingungen für kleine Unternehmen und Start-ups sowie auf die Förderung von Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur ab. Darüber hinaus soll aber auch ein weiterer Bürokratieabbau umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf umfasst 62 Artikel. An steuerlichen Änderungen sind insbesondere zu erwähnen:
Der Höchstbetrag für die Übertragung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften durch Personenunternehmen soll von bisher € 500.000,00 auf € 2 Mio. erhöht werden (§ 6b Abs. 10 Einkommensteuergesetz (EStG)). Die Gewinne können bis zum Höchstbetrag steuerneutral in andere angeschaffte Anteile an Kapitalgesellschaften, abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter oder Gebäude reinvestiert werden. Der höhere Betrag gilt für Veräußerungen, die in nach dem Tag der Gesetzesverkündung beginnenden Wirtschaftsjahren erfolgen.
Der Gesetzgeber will außerdem erreichen, dass Investmentfonds verstärkt in erneuerbare Energien und Infrastruktur investieren. Der Gesetzentwurf enthält hierzu spezielle Investitionsanreize. Einkünfte der Investmentfonds aus solchen Einkunftsquellen sollen generell der Besteuerung unterliegen.
Stand: 28. Oktober 2025
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