
Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet
Neue Hilfen für Gastronomen und für Beschäftigte in Kurzarbeit
Neue Hilfen für Gastronomen und für Beschäftigte in Kurzarbeit
BMF beantwortet offene Fragen
Finanzverwaltungen gewähren Fristverlängerungen
Musterverfahren FG Saarland
Billigkeitsregelungen der Finanzverwaltung
Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes
Steuerbegünstigte Körperschaften
Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke können als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden.
Anlässlich der Corona-Krise sehen sich viele Unternehmen nicht in der Lage, ihre Jahresabschlüsse fristgerecht beim Unternehmensregister zur Offenlegung einzureichen.
Viele Rentner müssen seit 2005 wieder eine Einkommensteuererklärung abgeben. Grund dafür ist das Alterseinkünftegesetz aus 2004. Renten müssen seit 2005 mit einem Ertragsanteil von 50 % versteuert werden.
Vor dem Finanzgericht (FG) Saarland läuft derzeit ein Musterverfahren zur Frage der Doppelbesteuerung von Renten (Az. 3 K 1072/20). In dem Verfahren geht es u. a. gegen die Typisierung der Besteuerungsvorschrift (§ 22 Einkommensteuergesetz-EStG) sowie gegen die rückwirkende Anhebung des steuerpflichtigen Ertragsanteils der Renten. Rentnerinnen und Rentner können sich auf o. g. Verfahren berufen und Einspruch einlegen.
Stand: 27. Mai 2020
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