Hilfe, Tipps und Infos zu "Wohnraum" vom Steuerberater

Ortsübliche Vergleichsmiete

Die ortsübliche Vergleichsmiete dient u. a. als Bezugsgröße für Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverhältnissen und für Neuvertragsmieten im Rahmen der Mietpreisbremseregelung. (25.02.2020)

Kanzleimarketing
zum Seitenanfang