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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Juli 2018

Arbeitszimmer: Kein Veräußerungsgewinn

Arbeitszimmer: Kein Veräußerungsgewinn

Verkauf von Arbeitszimmer im selbst genutzten Wohnheim steuerfrei

Transferkosten lohnsteuerfrei

Transferkosten lohnsteuerfrei

Shuttlebus zum Betriebsfest

Beschäftigung von Urlaubsaushilfen

Beschäftigung von Urlaubsaushilfen

Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Steuerpflicht deutscher Sozialversicherungsrenten

Steuerpflicht deutscher Sozialversicherungsrenten

Aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs

Rentenanpassung zum 1.7.2018

Rentenanpassung zum 1.7.2018

Renten steigen um 3,22 % bzw. 3,37 %

Software: Update oder Upgrade?

Software: Update oder Upgrade?

Betrieblich genutzte Software stellt ein immaterielles Wirtschaftsgut dar.

Ermäßigter Steuersatz für Hauswasseranschlusskosten

Ermäßigter Steuersatz für Hauswasseranschlusskosten

Die Finanzverwaltung war bisher der Auffassung, dass in solchen Fällen der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 % zu verrechnen ist.

Musterfeststellungsklage

Musterfeststellungsklage

Der Entwurf wurde von der Bundesregierung am 9.5.2018 beschlossen. Das Gesetz soll bereits ab 1.11.2018 gelten.


Ermäßigter Steuersatz für Hauswasseranschlusskosten

Illustration

Umsatzsteuersatz

Streitig war bisher, welcher Umsatzsteuersatz für das Legen eines Hauswasseranschlusses zu verrechnen ist, wenn die Anschlussarbeiten von einem Drittunternehmen durchgeführt werden, das mit dem örtlich zuständigen Wasserversorgungsunternehmen nicht identisch ist. Die Finanzverwaltung war bisher der Auffassung, dass in solchen Fällen der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 % zu verrechnen ist.

Ermäßigter Steuersatz

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jedoch entschieden, dass der ermäßigte Umsatzsteuersatz zum Tragen kommt (Urteil vom 7.2.2018, XI R 17/17; veröffentlicht am 4.4.2018). Hierbei sei es unerheblich, ob die Leistung von demselben Unternehmer erbracht wird, der das Wasser liefert. Ferner kommt es nicht darauf an, ob der Leistungsempfänger der Verlegung des Hausanschlusses identisch mit dem Leistungsempfänger der Wasserlieferungen ist. Letzteres wäre etwa bei Mieter-Vermieter-Verhältnissen der Fall, wenn die Wasserleitungslegekosten der Vermieter als Eigentümer zu tragen hat. 

Erneuerungs- oder Reparaturarbeiten

Der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt übrigens auch für Arbeiten zur Erneuerung oder zur Reduzierung von Wasseranschlüssen oder für Reparaturarbeiten am Hauswasseranschluss. Dieses Urteil ist konträr zu der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung im BMF-Schreiben vom 7.4.2009, Az. IV B 8 – S 7100/07/10024, BStBl I 2009, 531. Hausbesitzer, Bauherren oder Bauträger können sich in gleich gelagerten Fällen auf dieses Urteil berufen.

Stand: 27. Juni 2018

Bild: drubig-photo - Fotolia.com

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