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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Juli 2018

Arbeitszimmer: Kein Veräußerungsgewinn

Arbeitszimmer: Kein Veräußerungsgewinn

Verkauf von Arbeitszimmer im selbst genutzten Wohnheim steuerfrei

Transferkosten lohnsteuerfrei

Transferkosten lohnsteuerfrei

Shuttlebus zum Betriebsfest

Beschäftigung von Urlaubsaushilfen

Beschäftigung von Urlaubsaushilfen

Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Steuerpflicht deutscher Sozialversicherungsrenten

Steuerpflicht deutscher Sozialversicherungsrenten

Aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs

Rentenanpassung zum 1.7.2018

Rentenanpassung zum 1.7.2018

Renten steigen um 3,22 % bzw. 3,37 %

Software: Update oder Upgrade?

Software: Update oder Upgrade?

Betrieblich genutzte Software stellt ein immaterielles Wirtschaftsgut dar.

Ermäßigter Steuersatz für Hauswasseranschlusskosten

Ermäßigter Steuersatz für Hauswasseranschlusskosten

Die Finanzverwaltung war bisher der Auffassung, dass in solchen Fällen der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 % zu verrechnen ist.

Musterfeststellungsklage

Musterfeststellungsklage

Der Entwurf wurde von der Bundesregierung am 9.5.2018 beschlossen. Das Gesetz soll bereits ab 1.11.2018 gelten.


Steuerpflicht deutscher Sozialversicherungsrenten

Illustration

Beschränkte Steuerpflicht

Für deutsche Rentner endet grundsätzlich die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht mit Aufgabe des ständigen Wohnsitzes in Deutschland. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der deutsche Fiskus nicht weiterhin auf vom gesetzlichen Rentenversicherungsträger ins Wohnsitzland des Rentners überwiesene Leibrentenzahlungen zugreifen kann.

Besteuerungsrecht Deutschland

So hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die beschränkte Einkommensteuerpflicht für von der Deutschen Rentenversicherung Bund in das Ausland gezahlte Renten nicht durch eine DBA-Regelung ausgeschlossen ist. Im Streitfall hatte eine in Kanada lebende deutsche Rentnerin gegen die Besteuerung ihrer Bezüge durch die deutsche Finanzverwaltung geklagt – ohne Erfolg (Urteil vom 20.12.2017, I R 9/16). 

Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte

Rentenbezüge zählen zu den beschränkt steuerpflichtigen Einkünften i. S. des § 49 Abs. 1 Nr. 7 Einkommensteuergesetz-EStG. Nach dieser Vorschrift kann Deutschland von inländischen gesetzlichen Rentenversicherungsträgern, der inländischen landwirtschaftlichen Alterskasse oder von berufsständischen Versorgungseinrichtungen gezahlte Leistungen auch im Wegzugsfall besteuern. Doppelt Steuern zahlen müssen deutsche Rentner zwar nicht. Denn die einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) schließen im Regelfall ein Zugriffsrecht des Ansässigkeitsstaates für solche Einkünfte aus. Das Urteil zeigt allerdings, dass deutsche Renteneinkünfte unabhängig vom Steuerniveau des Wohnsitzstaates mit hohen deutschen Steuern belastet bleiben.

Stand: 27. Juni 2018

Bild: James Steidl - stock.adobe.com

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