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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Juli 2018

Arbeitszimmer: Kein Veräußerungsgewinn

Arbeitszimmer: Kein Veräußerungsgewinn

Verkauf von Arbeitszimmer im selbst genutzten Wohnheim steuerfrei

Transferkosten lohnsteuerfrei

Transferkosten lohnsteuerfrei

Shuttlebus zum Betriebsfest

Beschäftigung von Urlaubsaushilfen

Beschäftigung von Urlaubsaushilfen

Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Steuerpflicht deutscher Sozialversicherungsrenten

Steuerpflicht deutscher Sozialversicherungsrenten

Aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs

Rentenanpassung zum 1.7.2018

Rentenanpassung zum 1.7.2018

Renten steigen um 3,22 % bzw. 3,37 %

Software: Update oder Upgrade?

Software: Update oder Upgrade?

Betrieblich genutzte Software stellt ein immaterielles Wirtschaftsgut dar.

Ermäßigter Steuersatz für Hauswasseranschlusskosten

Ermäßigter Steuersatz für Hauswasseranschlusskosten

Die Finanzverwaltung war bisher der Auffassung, dass in solchen Fällen der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 % zu verrechnen ist.

Musterfeststellungsklage

Musterfeststellungsklage

Der Entwurf wurde von der Bundesregierung am 9.5.2018 beschlossen. Das Gesetz soll bereits ab 1.11.2018 gelten.


Transferkosten lohnsteuerfrei

Illustration

Betriebsveranstaltungen

Arbeitgeber können Arbeitnehmern und deren Angehörigen im Rahmen von Betriebsveranstaltungen bis zu € 110,00 pro Arbeitnehmer als „geldwerten Vorteil“ lohnsteuerfrei zuwenden (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Einkommensteuergesetz-EStG). Der Freibetrag gilt je Betriebsveranstaltung und für bis zu maximal zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr.

Shuttlebus

Streitig war, ob auch die Kosten für einen Shuttletransfer zu und von einer Betriebsveranstaltung in die € 110,00-Freigrenze einzurechnen sind. Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat diese Frage in einem rechtskräftigen Urteil verneint (vom 22.2.2018, Az. 9 K 580/17 L). Im Streitfall lud ein Unternehmen seine gesamte Belegschaft zu einer Abendveranstaltung ein. Den Arbeitnehmern wurde eine kostenlose Busbenutzung für die Hin- und Rückfahrt angeboten. Das Finanzamt rechnete die Kosten für den Bustransfer in die Freigrenze mit ein. Dies auch bei jenen Arbeitnehmern, die den Bus nicht nutzten.

FG-Urteil

Das FG bemängelte nicht nur die Zurechnung der Transferkosten bei allen Arbeitnehmern. Es verneinte auch eine Bereicherung bei jenen Arbeitnehmern, die den Transfer in Anspruch genommen haben. Begründung: Bei dem durch den auswärtigen Ort der Feier notwendig gewordenen Bustransfer handelt es sich um einen Teil der Aufwendungen für den äußeren Rahmen der Betriebsveranstaltung „ohne eigenen Konsumwert“. Der Shuttletransport sei wie Reisekosten zu behandeln. Da die Teilnahme an der Veranstaltung beruflich veranlasst war, stellen die Aufwendungen steuerfreien Werbungskostenersatz nach § 3 Nr. 16 Einkommensteuergesetz-EStG dar.

Stand: 27. Juni 2018

Bild: Syda Productions - stock.adobe.com

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