Hilfe, Tipps und Infos zu "Abzinsungspflicht" vom Steuerberater

Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abzinsungssatz

Gemäß der Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) müssen unverzinsliche Verbindlichkeiten mit einem Zinssatz von 5,5 % abgezinst werden. (28.03.2019)

Kanzleimarketing
zum Seitenanfang