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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Januar 2022

Sachbezüge für Mitarbeiter 2022

Sachbezüge für Mitarbeiter 2022

Neuerungen bei Sachbezügen, Gutschein- und Geldkarten

Sozialversicherungs-Rechengrößen 2022

Sozialversicherungs-Rechengrößen 2022

Neue Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen

Aufgabe der Steuerfahndung und der Bußgeld- und Strafsachenstelle
Meldepflicht von Auslandszahlungen

Meldepflicht von Auslandszahlungen

Meldepflichten an die Deutsche Bundesbank

Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld erneut verlängert
Mindestlohn 2022 und Änderungen bei Minijobs

Mindestlohn 2022 und Änderungen bei Minijobs

Erhöhung des Mindestlohnes ab 2022 und Auswirkungen auf Minijob-Arbeitsverhältnisse

Steuerklassenwahl 2022

Steuerklassenwahl 2022

Welche Lohnsteuerklassenkombination die richtige?

Höherer Beitragszuschlag für Kinderlose

Höherer Beitragszuschlag für Kinderlose

Kinderlose Pflichtversicherte in der gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen einen Beitragszuschlag


Mindestlohn 2022 und Änderungen bei Minijobs

Illustration

Mindestlohn

Die Mindestlohnkommission hat den gesetzlichen Mindestlohn zum 1.1.2022 auf € 9,82 angehoben. Der Betrag gilt pro Zeitstunde. Bei 40-stündiger Wochenarbeitszeit wird ein Brutto-Monatslohn von mindestens (€ 9,82 x 174 Arbeitsstunden =) € 1.708,68 erreicht.

Besonderheiten bei Minijobbern

Für die Einhaltung der 450-€-Grenze für Minijobber muss ab 2022 die Arbeitszeit angepasst werden. Möglich sind ab 2022 (€ 450,00 dividiert durch € 9,82 =) 45,82 Stunden im Monat. Bei Minijobbern muss die maximale Arbeitszeit im Arbeitsvertrag dokumentiert sein. Sonst gilt nach § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) eine Arbeitszeit von 20 Wochenstunden, was unter Berücksichtigung des neuen Mindestlohns und bei 4,33 Wochen pro Monat zur Überschreitung der 450-€-Grenze führt.

Übermittlung der Steuer-ID von Minijobbern

Arbeitgeber müssen seit Jahresanfang die Steueridentifikationsnummern ihrer gewerblichen Minijobber im elektronischen Meldeverfahren an die Minijob-Zentrale übermitteln. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber die Steuer pauschal an die Minijob-Zentrale zahlt oder die individuelle Besteuerung nach der Lohnsteuerklasse über das Finanzamt vornimmt. Zudem muss in der Datenübermittlung die Art der Versteuerung angegeben werden. Im Haushaltsscheck-Verfahren erfragt die Minijob-Zentrale die Steuer-ID nur in den Fällen, in denen ausnahmsweise keine Pauschsteuer gezahlt wird.

Stand: 31. Dezember 2021

Bild: ©Vasyl/stock.adobe.com

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