Jahressteuergesetz 2018
Geplante Änderungen im Überblick
Geplante Änderungen im Überblick
Reformpläne des Landes Nordrhein-Westfalen
Bilanz-Berichtssaison 2018: Wichtige Bilanzkennzahlen
OVDP-Programm endet am 28.9.2018
Zinssatzhalbierung geplant
Das BVerfG hat auch betont, dass Inhaber mehrerer Wohnungen nicht zwei- oder mehrfach mit den vollen Rundfunkgebühren belastet werden dürfen.
In Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalanleger unterliegen mit ihrem Welteinkommen der deutschen Steuerpflicht.
Im JStG 2018 ist ferner eine Neufassung von § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) vorgesehen.
Im JStG 2018 ist ferner eine Neufassung von § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) vorgesehen. Damit soll die im Koalitionsvertrag beschlossene Maßnahme zur Förderung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen umgesetzt werden. Die große Koalition erwartet eine Belebung der weiterhin schleppenden Nachfrage nach E-Autos. Umweltverbände kritisieren, dass die Förderung auch für schwere und umweltschädliche Hybridfahrzeuge gelte.
Wer ein Elektroauto oder ein Hybridfahrzeug steuerlich als Dienstwagen behandelt und darüber hinaus privat sowie für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder ggf. auch für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung nutzt, soll künftig nur 0,5 % anstelle der geltenden 1 % des inländischen Bruttolistenpreises als privaten Nutzungsvorteil versteuern müssen. Die Neuregelung gilt für Elektro- und Hybridfahrzeuge, die vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2021 angeschafft oder geleast werden.
Stand: 27. August 2018
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