Hilfe, Tipps und Infos zu "Marktmiete" vom Steuerberater

Immobilienüberlassung an nahe Angehörige

Werden Immobilien an nahe Angehörige vermietet, muss der Mietpreis mindestens 66 % der ortsüblichen Marktmiete betragen. (30.10.2017)

Kanzleimarketing
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