
Jahressteuergesetz 2018
Geplante Änderungen im Überblick
Geplante Änderungen im Überblick
Reformpläne des Landes Nordrhein-Westfalen
Bilanz-Berichtssaison 2018: Wichtige Bilanzkennzahlen
OVDP-Programm endet am 28.9.2018
Zinssatzhalbierung geplant
Das BVerfG hat auch betont, dass Inhaber mehrerer Wohnungen nicht zwei- oder mehrfach mit den vollen Rundfunkgebühren belastet werden dürfen.
In Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalanleger unterliegen mit ihrem Welteinkommen der deutschen Steuerpflicht.
Im JStG 2018 ist ferner eine Neufassung von § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) vorgesehen.
In Geschäftsberichten börsennotierter Aktiengesellschaften finden sich u. a. im Regelfall Bilanzkennzahlen mit den Bezeichnungen EBIT, EBITDA oder EBITDASO. EBIT steht beispielsweise für „Earnings before Interest and Taxes“. Gemeint ist der Gewinn vor Zinsen und Steuern. EBITDA ist die Abkürzung für „Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization“. Beim EBITDA werden neben Zinsen und Steuern außerdem die Abschreibungen herausgerechnet. Und zu guter Letzt weisen zahlreiche Kapitalgesellschaften in ihren Geschäftsberichten noch den EBITDASO aus. EBITDASO steht für „Earnings before Interest, Taxes, Depreciation, Amortization and Stock Options“. EBITDASO entspricht also dem EBITDA, nur mit dem Unterschied, dass hier noch zusätzlich die Mitarbeiterbeteiligungen („Stock Options“) herausgerechnet werden.
Gemeinsames Element aller exemplarisch genannten EBIT-Kennzahlen ist, dass zum Ergebnis Aufwandspositionen, welche das Bilanzergebnis mindern, hinzuaddiert werden. Der Ausweis dieser Bilanzkennzahlen wird mit einer besseren zwischenbetrieblichen Vergleichbarkeit begründet. Besonders durch den nicht berücksichtigten Steueraufwand soll ein länderübergreifender Vergleich erleichtert werden. Die Eliminierung von Abschreibungen wird u. a. dadurch begründet, dass Abschreibungen nicht liquiditätswirksam sind.
Besonders das Herausrechnen von Zinsaufwendungen sollte von den Anteilseignern der betreffenden Aktiengesellschaft kritisch betrachtet werden. So stellt die EBIT-Kennzahl keinesfalls das für Ausschüttungen zur Verfügung stehende Ergebnis dar. Denn der Zinsaufwand findet hier keine Berücksichtigung. Der Zinsaufwand führt jedoch regelmäßig zu Liquiditätsabflüssen. Die Aufnahme von verzinslichem Fremdkapital stellt eine ganz normale unternehmerische Entscheidung dar und ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht zur Maximierung der Eigenkapitalrendite sogar geboten. EBIT, EBITDA und EBITDASO stellen zwar geeignete Messgrößen dar, um internationale Unternehmen unabhängig von nationalen Steuergesetzen und Rechnungslegungen vergleichen und beurteilen zu können. Alle Positionen, die im EBIT oder EBITDA herausgerechnet werden, sind jedoch typische Aufwendungen einer unternehmerischen Tätigkeit. Die tatsächlichen Ergebnisse des betreffenden Unternehmens sind daher stets niedriger.
Stand: 27. August 2018
Progression Rechnung Freistellungsaufträge Kassensysteme Dienstwagenbesteuerung Lebensversicherung Steuerprogression Bilanzkennzahl Gesellschafterbeschluss Stille Reserven Werbezahlungen Liposuktion Lohnerhöhung Feiertag Beschäftigte AfA Parkplatz Einspruch Kapitalerträge Transparenz Beitragssätze Bundesgesetzblatt Betriebsstättenprinzip Bürokratieentlastungsgesetz Verpachtung Dividende Ausbildung Schutzmasken Schulstarterpaket Bagatellgrenze Deutschland Anleger Abfindung Insolvenz Gewerbesteuer Patient Existenzminimum Aussetzungszinsen Auszahlung Umsatzsteuerrückvergütung Vorsorge Verlustabzug Verlustrücktrag Betriebskosten Gewinnzuschätzungen Schülerbeförderung Bundes-Klinik-Atlas EuGH Kaufvertrag Gericht