
Besteuerung der Renteneinkünfte
Zwei neue BFH-Urteile
Zwei neue BFH-Urteile
Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung
Ein-Prozent-Regel und Steuervorteile für Elektro-PKW
Das Bundeskabinett hat am 31.3.2021 den Entwurf eines „Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze“ beschlossen.
Aktuelles BFH-Urteil
Zeitlich unbefristete Antragstellung
Verlängerung der Abgabefristen
Angesichts der hohen Zusatzbelastungen durch die Corona-Pandemie wurden die Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung 2020 verlängert. Die Abgabefrist für nicht beratene Steuerpflichtige (sogenannte „Selbstabgeber“) wird um drei Monate verlängert und endet anstelle des 31.7.2021 nun erst am 31.10.2021. Für durch Steuerberater angefertigte und abgegebene Einkommensteuererklärungen 2020 räumt die Finanzverwaltung ebenfalls eine Verlängerung der Abgabefrist um drei Monate ein. Abgabetermin ist hier anstelle des 28.2.2022 nunmehr der 31.5.2022. Bis zu diesen Terminen wird kein Verspätungszuschlag erhoben und es fallen auch keine Zinsen auf die Steuernachforderungen an.
Stand: 29. Juni 2021
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