Wechseln zur Webseite für mobile Endgeräte

Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Juli 2021

Besteuerung der Renteneinkünfte

Besteuerung der Renteneinkünfte

Zwei neue BFH-Urteile

Mindestlohn ab 1.7.2021

Mindestlohn ab 1.7.2021

Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung

Fahrtenbuch versus Pauschalbesteuerung bei E-Autos

Fahrtenbuch versus Pauschalbesteuerung bei E-Autos

Ein-Prozent-Regel und Steuervorteile für Elektro-PKW

Steueroasen-Abwehrgesetz beschlossen

Steueroasen-Abwehrgesetz beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 31.3.2021 den Entwurf eines „Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze“ beschlossen.

Keine Kilometersätze bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
Günstigerprüfung auch nachträglich möglich

Günstigerprüfung auch nachträglich möglich

Zeitlich unbefristete Antragstellung

Abgabetermine Einkommensteuererklärung 2020

Abgabetermine Einkommensteuererklärung 2020

Verlängerung der Abgabefristen


Steueroasen-Abwehrgesetz beschlossen

Illustration

Gesetzentwurf

Das Bundeskabinett hat am 31.3.2021 den Entwurf eines „Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze“ (sog. „Steueroasen-Abwehrgesetz“) beschlossen. Ziel eines der letzten Gesetzesvorhaben vor der Bundestagswahl ist es, deutsche Unternehmer und Steuerpflichtige möglichst davon abzuhalten, Geschäftsbeziehungen mit Steueroasen fortzusetzen oder neu zu begründen.

Geplante Maßnahmen

Zu den geplanten Maßnahmen zählt ein Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugsverbot aus Geschäftsbeziehungen mit Bezug zu Steueroasen. Darüber hinaus soll eine verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung für Zwischengesellschaften greifen, die in einer Steueroase ansässig sind. Damit sollen sämtliche aktive und passive Einkünfte solcher Gesellschaften den in Deutschland ansässigen Anteilseignern zugerechnet werden (sogenannte Durchgriffsbesteuerung). Zudem sieht das Gesetz verschärfte Quellensteuermaßnahmen vor. Diese sollen dann greifen, wenn beispielsweise Zinsaufwendungen an in Steueroasen ansässige Personen geleistet werden. Verschärfte Maßnahmen sind auch für Gewinnausschüttungen von einer in einer Steueroase ansässigen Kapitalgesellschaft geplant. Für Gewinne aus Anteilsveräußerungen sollen keinerlei Steuerbefreiungen gelten.

Inkrafttreten

Der Gesetzentwurf wird derzeit im Bundestag beraten und soll noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten.

Stand: 29. Juni 2021

Bild: MQ-Illustrations - stock.adobe.com

Kanzleimarketing
zum Seitenanfang
ALWERT BAUER LAHME & PARTNER mbB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT Hauptstrasse 6-8 75031 Eppingen Deutschland +49 (0)7262 9132-0 +49 (0)7262 9132-55 www.alwert-partner.de 49.129877 8.898953