Wichtige Steueränderungen 2019/2020
Zum Jahreswechsel in Kraft getretene Steueränderungsgesetze
Zum Jahreswechsel in Kraft getretene Steueränderungsgesetze
Keine verdeckte Gewinnausschüttung
Leistungssätze für Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe
Alternativen zur Lohnerhöhung
Aufteilungssätze 2020
Der Bundesrat hat am 8.11.2019 die Änderungen zur Sozialversicherungsentgeltverordnung gebilligt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Anschaffungswert von mehr als € 250,00 bis zu € 800,00 (netto) können sofort oder wahlweise über die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden.
Mit dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) aus dem Jahr 2014 wurde mit Wirkung ab 1.1.2015 ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt.
Zum 1.1.2020 erhalten Arbeitslosengeld- und Sozialhilfeempfänger sowie Bezieher einer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 1,88 % mehr Geld.
Die Leistungen für ältere Kinder und Jugendliche steigen um jeweils € 6,00 auf € 308,00 und € 328,00. Für Kinder bis zu sechs Jahren erhöht sich der Satz auf € 250,00 (plus € 5,00).
Stand: 18. Dezember 2019
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