BVerfG-Zinsbeschluss: Finanzverwaltung setzt Zinsfestsetzung ab 2019 aus
BMF-Schreiben zur Verzinsung von Steuerforderungen und Steuererstattungen
BMF-Schreiben zur Verzinsung von Steuerforderungen und Steuererstattungen
Keine Einsprüche notwendig
Neues BMF-Schreiben
Umsatzsteuerliche Behandlung nach EuGH-Rechtsprechung
Bundesfinanzministerium hat Statistik veröffentlicht
Erleichterter Zugang noch bis 31.12.21
Bundesfinanzhof entscheidet in einem aktuellen Urteil
Das Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs ist grundsätzlich steuerfrei
Das Bundesfinanzministerium hat im zweiten Halbjahr 2021 die Statistik über die Einspruchsbearbeitungen in den Finanzämtern im Jahr 2020 veröffentlicht. Insgesamt haben 3.336.237 Steuerzahler Einsprüche gegen Verwaltungsakte eingelegt.
Von den über 3 Mio. Einsprüchen wurden mehr als 2 Mio. (entspricht 66 %) durch Abhilfe erledigt. Das heißt, dass knapp zwei Drittel der Einsprüche auf Fehlern der Finanzverwaltung basierten und deshalb begründet waren. Knapp 20 % der Einsprüche (genau 628.524 Fälle) wurden zurückgenommen. Nur 13 % aller Fälle (genau 409.261 Fälle) gingen an die Rechtsbehelfsstelle und endeten mit einer Entscheidung oder Teilentscheidung.
Zum Jahresende 2020 belief sich die Zahl der unerledigten und ruhenden Einsprüche auf über 2,7 Mio. Fälle. Die Anzahl der Steuerzahler, die nach einem abgelehnten Einspruch Klage erhoben, belief sich lediglich auf 59.774 Fälle oder auf 1,9 % der insgesamt erledigten Einsprüche.
Stand: 28. Oktober 2021
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