Lohnsteuer-Änderungsrichtlinie 2021
Anhebung der Aufwandsentschädigungspauschalen
Anhebung der Aufwandsentschädigungspauschalen
Neues BMF-Schreiben
Corona-Infektion als Arbeitsunfall
10-%-Grenze noch bis 30.6.2021
Verlängerung bis 31.12.2021
Finanzämter geben Prüffelder für 2021 bekannt
Steht dem Arbeitnehmer Corona-bedingt kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, kann dieser für sein Arbeitszimmer Aufwendungen bis zu € 1.250,00 im Jahr geltend machen.
Der Bundesrat hat am 5.3.2021 das Registermodernisierungsgesetz verabschiedet.
Wer sich bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin mit dem Coronavirus infiziert, sollte das unbedingt seinem Arbeitgeber melden. Sollte sich der Arbeitgeber weigern, die Unfallanzeige entgegen zu nehmen und an den zuständigen Unfallversicherungsträger zu übermitteln, kann der Arbeitnehmer das auch selbst tun.
Eine Arbeitsunfall-Anzeige ist für den Arbeitnehmer sinnvoll, weil für Arbeitsunfälle von der gesetzlichen Unfallversicherung höhere Leistungen beansprucht werden können, als er diese von den gesetzlichen Krankenkassen erhält. Unter anderem besteht im Falle einer dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit Anspruch auf eine Unfallrente.
Stand: 27. April 2021
Zuschuss Vorsteuerrückerstattung Erbschaftsteuerrecht Privatvermögen Honorar EU-Recht Energieausweis E-Bike Fahrtkosten Elektronische Rechnung Weihnachtsfeier Kassensturz Auszahlung Registrierkasse E-Auto Steuerzahler Entschädigung Umsatzsteuersatz Gutschein-Richtlinie Lohnausfall Neubau Gewinnvortrag Rabatt Altersvorsorge Veräußerung Angestellter Wegzugsbesteuerung Weiterbildung elektronische Lohnsteuerbescheinigung Vertragsarzt Schulstarterpaket Kredit Wohnzweck Steueroase Finanzplan Mittelbetriebe Mieterhöhungen Außergewöhnliche Belastung Unternehmer E-card Betriebsprüfung Europäische Union Pflegeeinrichtungen Umsatzsteuerpflicht Verwaltungsanweisung Fachbehandlungen Gewährleistung Arbeitnehmerentsendung Betriebskosten Verpflegung