
Bilanzoffenlegung 2023
Gnadenfrist für verspätete Offenlegung
Gnadenfrist für verspätete Offenlegung
Stiftung Familienunternehmen veröffentlicht Länderindex 2025
Bundesfinanzministerium veröffentlicht Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale 2025/2026
Für die Einkommensteuererklärung 2024 gelten kürzere Abgabefristen
Investitionsabzugsbetrag ermöglicht schnellere Abschreibung von Wirtschaftsgütern
Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtung im Ausland
BMF veröffentlicht Referentenentwurf
Finanzverwaltung veröffentlicht Vervielfältiger für die Bewertung lebenslanger Nutzungen oder Leistungen
Die Steuerbarkeit von Kryptotransaktionen als private Veräußerungsgeschäfte ist seit dem einschlägigen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH vom14.2.2023 (Az. IX R 3/22)) unbestritten. Currency Token zählen als virtuelle Währungen zu den anderen Wirtschaftsgütern, die Gegenstand eines privaten Veräußerungsgeschäftes sein können.
Die Europäische Union setzte mit der Richtlinie (EU) 2023/2226 neue Prioritäten betreffend die Zusammenarbeit von Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung, auch bekannt als DAC-8- Richtlinie sowie außerdem durch Fortsetzung der sogenannten EU-MiCAR-Verordnung. Der deutsche Gesetzgeber setzt nun mit dem sogenannten „Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz/KStTG“ die einschlägigen EU-Richtlinien in nationales Recht um.
Der derzeit vorliegende Referentenentwurf lässt erahnen, welche neuen Meldepflichten Kryptodienstleister gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern/BZSt zukünftig haben werden. Nach § 5 Abs. 1, 2 KStTG-E müssen diese u. a. alle Tauschgeschäfte gegen andere meldepflichtige Kryptowerte oder Fiat-Währungen (= gesetzliche Zahlungsmittel) jeweils bis zum 1.7. des Folgejahres an das BZSt mitteilen. Hinzu kommen umfassende Sorgfalts- und Dokumentationspflichten, u. a. müssen Kundinnen und Kunden von Kryptodienstleistern ihre Steuer-Identifikationsnummer mitteilen und im Rahmen einer Selbstauskunft ihre Personendaten bekannt geben. Das Gesetz soll Ende 2025 in Kraft treten.
Stand: 25. Februar 2025
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