Wechseln zur Webseite für mobile Endgeräte

Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Juli 2023

Zukunftsfinanzierungsgesetz

Zukunftsfinanzierungsgesetz

Verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen

Verzinsung von Darlehensforderungen

Verzinsung von Darlehensforderungen

Gesellschafterdarlehen müssen selbst bei Einlagezinsen nahe null angemessen verzinst werden

Arbeitszeiterfassung

Arbeitszeiterfassung

Bundesarbeitsministerium legt Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vor

Urlaubsgeld als Fahrtkostenzuschuss

Urlaubsgeld als Fahrtkostenzuschuss

Freiwilliges Urlaubsgeld als steuerfreier Fahrtkostenzuschuss

Übertragung eines verpachteten Betriebs

Übertragung eines verpachteten Betriebs

Wann die Übertragung verpachteter Betriebe steuerbegünstigt ist

Vermächtnisse zu Gunsten ausländischer Erwerber

Vermächtnisse zu Gunsten ausländischer Erwerber

Steuerfreie Vermögensübertragung inländischer Grundvermögen an ausländische Erwerber

Bilanzkennzahlen

Bilanzkennzahlen

Geschäftsberichte börsennotierter Unternehmen richtig lesen

Pfändungsfreigrenzen

Pfändungsfreigrenzen

Welche Beträge ab dem 1.7.2023 gelten


Bilanzkennzahlen

Kennzahlen

EBIT und Co.

Die Bilanzberichtsaison 2023 ist voll im Gange. Börsennotierte internationale Unternehmen veröffentlichen in ihren Geschäftsberichten unter anderem Bilanzkennzahlen mit den Abkürzungen „EBIT“, „EBITDA“ oder „EBITDASO“. EBIT ist die Abkürzung für „Earnings before Interest and Taxes“. Gemeint ist damit der Gewinn vor Zinsen und Steuern. EBITDA ist die Abkürzung für „Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization“. Beim EBITDA werden neben Zinsen und Steuern außerdem die Abschreibungen herausgerechnet. EBITDASO steht für „Earnings before Interest, Taxes, Depreciation, Amortization and „Stock Options“. EBITDASO entspricht damit dem EBITDA, gekürzt um die Mitarbeiterbeteiligung („Stock Options“).

Bessere Vergleichbarkeit

Sinn und Zweck dieser besonderen Bilanzzahlen ist eine bessere Vergleichbarkeit der Ergebnisse mit denen anderer Unternehmen. Insbesondere die Neutralisierung des landesspezifischen Steueraufwandes ermöglicht einen länderübergreifenden Vergleich zwischen diversen Unternehmen aus bestimmten Ländern. Außerdem soll die Eliminierung von Abschreibungen eine genauere Ergebnisanalyse ermöglichen. Denn die Höhe der Abschreibungen ist wiederum durch steuerliche und handelsrechtliche Wahlmöglichkeiten unterschiedlich. Abschreibungen wirken sich außerdem nicht auf die Liquidität des Unternehmens aus.

Stand: 27. Juni 2023

Bild: magele-picture - stock.adobe.com

Kanzleimarketing
zum Seitenanfang
ALWERT BAUER LAHME & PARTNER mbB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT Hauptstrasse 6-8 75031 Eppingen Deutschland +49 (0)7262 9132-0 +49 (0)7262 9132-55 www.alwert-partner.de 49.129877 8.898953