
Steuerfreies Jobticket für Pendler
Jahressteuergesetz 2018
Jahressteuergesetz 2018
Finanzausschuss lehnt Vorschlag ab
Revisionsverfahren vor dem BFH
Umsetzung der EU-Gutschein-Richtlinie
Erste Tätigkeitsstätte im Ausland
Als „kurzer Zeitraum“ gelten im Allgemeinen 10 Tage.
Eigene Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung können unbeschränkt als Sonderausgaben abgezogen werden.
Mit dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes aus dem Jahr 2014 wurde mit Wirkung ab 1.1.2015 ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt.
Mit dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (Mindestlohngesetz/MiLoG) aus dem Jahr 2014 wurde mit Wirkung ab 1.1.2015 ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt. Arbeitnehmer haben seither einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung eines bestimmten Mindestlohnes. Der „erste“ Mindestlohn wurde dabei mit € 8,50 festgelegt. Seit dem 1.1.2017 gilt ein Mindestlohn von € 8,84.
Die Mindestlohnkommission hat den gesetzlichen Mindestlohn ab dem 1.1.2019 auf € 9,19 angehoben. Der Betrag gilt pro Zeitstunde. Damit ist der Mindestlohn bei 40-stündiger Wochenarbeitszeit bei einem Brutto-Monatslohn von mindestens € 1.599,09 (€ 9,19 x 174 Arbeitsstunden) erreicht. Der Mindestlohn gilt auch für geleistete Überstunden. Die Höhe des Mindestlohnes wird jeweils per Verordnung umgesetzt. Ab dem 1.1.2020 soll der Mindestlohn voraussichtlich auf € 9,35 brutto ansteigen.
Stand: 27. Dezember 2018
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