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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Januar 2018

Neuerungen im Steuer- und Sozialrecht 2018

Neuerungen im Steuer- und Sozialrecht 2018

Rentenversicherungsbeitrag sinkt 2018

Gehaltsumwandlung oder Zuschuss?

Gehaltsumwandlung oder Zuschuss?

Zuschüsse nach Gehaltsverzicht steuerlich zulässig

Die betriebsnahe Veranlagung

Die betriebsnahe Veranlagung

Betriebsprüfung und betriebsnahe Veranlagung

Wegzug in die Schweiz

Wegzug in die Schweiz

Vorlage an den Europäischen Gerichtshof

Frühstücksgewährung durch den Arbeitgeber

Frühstücksgewährung durch den Arbeitgeber

Kaffee und trockene Brötchen

Neues Transparenzregister

Neues Transparenzregister

Am 26.6.2017 ist das neue Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft getreten (BGBl I S 1822).

Geltendmachung von Verlusten aus Veräußerung wertloser Aktien

Geltendmachung von Verlusten aus Veräußerung wertloser Aktien

Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören u. a. auch Gewinne aus der Veräußerung von Aktien (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)).

Bundesrechnungshof-Bericht 2017

Bundesrechnungshof-Bericht 2017

Der Bundesrechnungshof ist jene Institution, die nach der Bundeshaushaltsordnung die finanzwirtschaftliche Entwicklung des Bundes überwacht und dokumentiert.


Wegzug in die Schweiz

Illustration

Sofortige Wegzugsbesteuerung

Das deutsche Außensteuerrecht (§ 6 Außensteuergesetz (AStG)) sieht bei Wohnsitzwechsel ins Ausland eine fiktive Besteuerung der Wertzuwächse aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Sinne des § 17 Einkommensteuergesetz (EStG) vor. Unter solche Beteiligungen fallen unmittelbare und mittelbare Beteiligungen von mindestens 1 %. Wegzüglern aus EU/EWR-Ländern wird die geschuldete Steuer auf die fiktiven Wertzuwächse längstens bis zur Realisierung der Gewinne zinslos gestundet. Voraussetzung ist, dass der Zuzugstaat ein EU/EWR-Staat ist und der Betreffende dort einer der deutschen unbeschränkten Steuerpflicht vergleichbaren Steuerpflicht unterliegt.

Wegzug in die Schweiz

Da die Schweiz nicht der Europäischen Union angehört, wurde eine Steuerstundung von den Finanzämtern bislang versagt. Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg sieht darin einen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht. Das Gericht hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die sofortige Besteuerung eines Wertzuwachses im Zeitpunkt des Wegzugs in die Schweiz mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist (FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.6.2017, 2 K 2413/15, Vorlage EuGH mit Az. C-581/17).

Diskriminierungsverbot

Nach Auffassung der Finanzrichter kann sich ein deutscher Steuerpflichtiger bei einem Wegzug in die Schweiz auf das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und der Schweiz über die Freizügigkeit (FZA) berufen. Dieses Abkommen enthält ein Diskriminierungsverbot. Die Finanzrichter sahen in der Tatsache, dass die Wegzugsbesteuerung im Fall einer Wohnsitzverlegung in die Schweiz ohne Stundung auf nicht realisierte Gewinne im Zeitpunkt des Wegzugs anzuwenden ist, eine zumindest abschreckende Wirkung. Letztere würde der Niederlassungsfreiheit entgegenstehen.

Stand: 27. Dezember 2017

Bild: Mediaparts - fotolia.com

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