Neuerungen im Steuer- und Sozialrecht 2018
Rentenversicherungsbeitrag sinkt 2018
Rentenversicherungsbeitrag sinkt 2018
Zuschüsse nach Gehaltsverzicht steuerlich zulässig
Betriebsprüfung und betriebsnahe Veranlagung
Vorlage an den Europäischen Gerichtshof
Kaffee und trockene Brötchen
Am 26.6.2017 ist das neue Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft getreten (BGBl I S 1822).
Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören u. a. auch Gewinne aus der Veräußerung von Aktien (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)).
Der Bundesrechnungshof ist jene Institution, die nach der Bundeshaushaltsordnung die finanzwirtschaftliche Entwicklung des Bundes überwacht und dokumentiert.
Wendet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Sachbezüge zu, unterliegen diese – von diversen Ausnahmen abgesehen – grundsätzlich der Lohnsteuerpflicht. So ist auch die Gewährung eines Frühstücks nach den amtlichen Sachbezugswerten (für 2018 € 1,73) vom Arbeitgeber zu versteuern.
Die Reichung von trockenen Brötchen in Kombination mit Heißgetränken zählt nicht als Frühstück, wie das Finanzgericht (FG) Münster entschieden hat (Urteil vom 31.5.2017,11 K 4108/14). Auch gegen dieses Urteil ist ein Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) anhängig (Az. VI R 36/17).
Stand: 27. Dezember 2017
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