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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Februar 2022

Koalitionsvertrag 2021-2025

Koalitionsvertrag 2021-2025

Überblick über steuerliche Änderungsvorhaben ab 2022

Coronabedingte Steuererleichterungen verlängert

Coronabedingte Steuererleichterungen verlängert

Finanzverwaltung verlängert Sonderregelungen bis Ende 2022

Die Selbstanzeige – Strafbefreiung mit Tücken

Die Selbstanzeige – Strafbefreiung mit Tücken

Grundsätze bei der Nacherklärung hinterzogener steuerpflichtiger Einkünfte

Globalbeiträge an ausländische Sozialversicherungsträger

Globalbeiträge an ausländische Sozialversicherungsträger

Neue Aufteilungsprozentsätze ab 2022

Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung

Zuschusspflichten des Arbeitgebers ab 2022

Stärkung der Verbraucherrechte ab 2022

Stärkung der Verbraucherrechte ab 2022

Neue umfassendere Gewährleistungsrechte für den Verbrauchsgüterkauf

Mieterabfindungen steuerlich abschreiben

Mieterabfindungen steuerlich abschreiben

Steuerliche Geltendmachung von Mieterabfindungen im Rahmen von Renovierungsarbeiten

Homeoffice-Pauschale bis Ende 2022 verlängert

Homeoffice-Pauschale bis Ende 2022 verlängert

Arbeitgeberpflichten Rund um das Homeoffice ihrer Mitarbeiter


Stärkung der Verbraucherrechte ab 2022

Illustration

Online-Shopping

Zum Jahreswechsel traten für Verbraucher und Online-Shopper neue umfassendere Gewährleistungsrechte für den Verbrauchsgüterkauf in Kraft. Private Käufer profitieren für ab Januar geschlossene Kaufverträge von einer von sechs Monate auf ein Jahr verlängerten Beweislastumkehr. Damit muss der Händler ein Jahr lang beweisen, dass der Mangel vom Käufer verursacht wurde. Kann er das nicht, kann der Käufer Nacherfüllung verlangen. Käufer von Apps, E-Books, Software oder anderen digitalen Produkten können ab Januar einen Mangel zwei Jahre lang reklamieren. Bisher waren solche Gewährleistungsrechte nur bei analogen Verträgen vorgesehen.

Kündigungsbutton

Für Verträge, die im Internet abgeschlossen werden, soll ab Jahresmitte ein besonderer Kündigungsbutton zur Pflicht werden. Geschlossene Verträge können so leichter widerrufen werden.

Kündigung von Laufzeitverträgen

Schließlich treten kürzere Kündigungsfristen für Laufzeitverträge in Kraft, die ab dem 1. März abgeschlossen werden. Statt drei Monate im Voraus können solche Verträge künftig bereits einen Monat im Voraus gekündigt werden. Die monatliche Kündigungsfrist gilt auch nach Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit. Vertragsklauseln, die Laufzeitverträge automatisch um ein Jahr verlängern, wenn nicht drei Monate vorher die Kündigung eingereicht wurde, sind damit künftig unwirksam.

Stand: 26. Januar 2022

Bild: Seventyfour - Fotolia.com

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