Koalitionsvertrag 2021-2025
Überblick über steuerliche Änderungsvorhaben ab 2022
Überblick über steuerliche Änderungsvorhaben ab 2022
Finanzverwaltung verlängert Sonderregelungen bis Ende 2022
Grundsätze bei der Nacherklärung hinterzogener steuerpflichtiger Einkünfte
Neue Aufteilungsprozentsätze ab 2022
Zuschusspflichten des Arbeitgebers ab 2022
Neue umfassendere Gewährleistungsrechte für den Verbrauchsgüterkauf
Steuerliche Geltendmachung von Mieterabfindungen im Rahmen von Renovierungsarbeiten
Arbeitgeberpflichten Rund um das Homeoffice ihrer Mitarbeiter
In Deutschland steuerpflichtige Arbeitnehmer zahlen in vielen EU-Ländern, in denen sie beschäftigt sind, sogenannte einheitliche Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge). Diese umfassen sowohl die Krankenversicherungsbeiträge, als auch die Rentenversicherungsbeiträge und sonstige Vorsorgeaufwendungen.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte mit dem Schreiben vom 19.11.2021 (Az. IV C 3 - S 2221/20/10002 :003) die ab 2022 geltenden Aufteilungsprozentsätze für die Länder Malta, Zypern, Norwegen, Portugal, Spanien, Belgien, Irland und Lettland. Darin enthalten sind auch die jeweiligen Prozentsätze für die Höchstbetragsberechnung des Arbeitgeberanteils.
Steuerpflichtige, die in Belgien der Sozialversicherungspflicht unterliegen, können aus dem Globalbeitrag einen Anteil von 52,25 % als Altersvorsorgeaufwendungen, einen Anteil von 39,33 % als Beiträge zur Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung sowie 8,43 % für sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend machen (Die Abweichung in der Summe beruht auf der Rundung der Einzelwerte.). Für die Höchstbetragsberechnung ist ein Arbeitgeberanteil von 99,62 % anzusetzen.
Stand: 26. Januar 2022
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