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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Dezember 2022

Jahreswechsel und 10-Tage-Frist

Jahreswechsel und 10-Tage-Frist

Steuerliche Zurechnung von innerhalb von 10 Tagen nach dem Jahreswechsel zugeflossenen regelmäßigen Einnahmen sowie abgeflossenen regelmäßigen Ausgaben

Aufbewahrungsfristen 2022/2023

Aufbewahrungsfristen 2022/2023

Welche Belege und sonstige Unterlagen zum 31.12.2022 vernichtet werden können

Energiekosten: Finanzämter zeigen sich großzügig

Energiekosten: Finanzämter zeigen sich großzügig

Finanzverwaltung berücksichtigt gestiegene Energiekosten mit Billigkeitsregelungen

Dreieckskonstellationen bei Arbeitnehmern

Dreieckskonstellationen bei Arbeitnehmern

Anwendung des maßgeblichen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) aus zwei möglichen DBAs

Sachbezugswerte 2023

Sachbezugswerte 2023

Welche Sachbezugswerte in 2023 gelten

Verlustbescheinigung und Freistellungsaufträge prüfen

Verlustbescheinigung und Freistellungsaufträge prüfen

Wie Kapitalanleger zum Jahresende ihr Anlagedepot steuerlich optimieren können

Welche Forderungen zum Jahreswechsel verjähren

Welche Forderungen zum Jahreswechsel verjähren

Welche Forderungen zum Jahreswechsel verjähren

Grundsteuerabgabefrist verlängert

Grundsteuerabgabefrist verlängert

Abgabefrist für Grundsteuererklärungen endet jetzt am 31.1.2023


Dreieckskonstellationen bei Arbeitnehmern

Illustration

Dreieckskonstellation

Eine Dreieckskonstellation ist dann gegeben, wenn ein Arbeitnehmer zwei Wohnsitze in unterschiedlichen Staaten hat und in einem weiteren Drittstaat einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Für die Frage der Zuweisung des Besteuerungsrechts für diese Drittstaateneinkünfte stellt sich in solchen Situationen stets die Frage, welche Verteilungsnorm aus welchem Doppelbesteuerungsabkommen/DBA maßgeblich ist. Denn bei Dreieckskonstellationen kommen immer zwei DBAs ins Spiel, zum einen das DBA mit dem Quellenstaat und zum anderen das DBA mit dem zweiten Wohnsitzstaat.

BFH-Urteil

Der Bundesfinanzhof/BFH hat diese Frage jetzt in einem aktuellen Urteil (vom 1.6.2022, I R 30/18) wie folgt entschieden: Die von Deutschland abgeschlossenen DBA stehen grundsätzlich gleichberechtigt nebeneinander. Das heißt, dass jedes DBA jeweils autonom und unabhängig voneinander Anwendung findet. Der Steuerpflichtige kann sich auf jede Begünstigung berufen, die ihm eines dieser Abkommen gewährt.

Der Fall

Im Streitfall hatte sich ein in Deutschland und Frankreich wohnhafter und in der Schweiz arbeitender Altenpfleger im Hinblick auf seine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland (Mittelpunkt der Lebensinteressen) auf das günstigere DBA Deutschland-Schweiz berufen. Dieses weist der Schweiz das Besteuerungsrecht für seine Einkünfte zu. Deutschland musste die Einkünfte daher unter Progressionsvorbehalt freistellen.

Stand: 28. November 2022

Bild: beeboys - stock.adobe.com

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