Weihnachtsfeier
Absagen gehen nicht zu Lasten der Kollegen
Absagen gehen nicht zu Lasten der Kollegen
Fiktiver Zufluss zum Fälligkeitszeitpunkt
1%-Pauschale auch bei weniger als 15 Fahrten
Zusammenlebende Ehegatten am Beschäftigungsort
Austritt Großbritanniens in 2019
Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung im Buch gemacht worden ist.
Muss der Arbeitnehmer berufsbedingt umziehen, übernimmt der Arbeitgeber oftmals die Umzugskosten.
Mit dem neuen Versichertenentlastungsgesetz soll ab 2019 die vollständige paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge wieder eingeführt werden
Mit dem neuen Versichertenentlastungsgesetz (BT-Drucks. 19/4454) soll ab 2019 die vollständige paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge wieder eingeführt werden. Dies bedeutet, dass der Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen erheben, wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu zahlen ist.
Darüber hinaus soll der Mindestbeitrag ab 2019 auf rund € 171,00 halbiert werden. Damit sollen kleinere Selbstständige entlastet werden, die sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern wollen.
Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt 2019 unverändert bei 14,6 %. Unabhängig davon sollen die Krankenkassen mit dem neuen Gesetz verpflichtet werden, hohe Rücklagen abzubauen. Krankenkassen mit zu hohen Rücklagen dürfen ihren Zusatzbeitrag nicht anheben.
Stand: 27. November 2018
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