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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe August 2021

Der gelbe Brief vom Finanzamt: Was ist zu tun?

Der gelbe Brief vom Finanzamt: Was ist zu tun?

Handlungsbedarf in Steuerstrafangelegenheiten

Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz verabschiedet
Reform der Körperschaftsteuer

Reform der Körperschaftsteuer

Neue Besteuerungsoption für Personengesellschaften

Änderungen beim Steuerabzug für beschränkt Steuerpflichtige

Änderungen beim Steuerabzug für beschränkt Steuerpflichtige

Kapitalertragsteuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen

Effiziente Lohnsteuer-Nachschau

Effiziente Lohnsteuer-Nachschau

Lohnsteuer-Nachschau

Einkommensteuererklärung 2019

Einkommensteuererklärung 2019

Verlängerte Abgabefrist endet am 31.8.2021

Doppelbesteuerung von Zinserträgen

Doppelbesteuerung von Zinserträgen

Erbschaftsteuer und Einkommensteuer

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis € 1.904,00 sofort abschreiben

Einkommensteuererklärung 2019

Illustration

Fristverlängerung

Als Folge der Coronapandemie beschloss der Gesetzgeber mit dem „Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und des Anfechtungsschutzes für pandemiebedingte Stundungen sowie zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019“ (BGBl 2021 I S 237) eine verlängerte Abgabefrist für Einkommensteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019. Die Fristverlängerung gilt für durch Steuerberater angefertigte Steuererklärungen („beratene Fälle“) und endet am 31.8.2021.

Keine Verzugszinsen

Bei fristgerechter Abgabe werden keine Verzugszinsen fällig. Die regulär fünfzehnmonatige zinsfreie Karenzzeit wurde für den Besteuerungszeitraum 2019 um sechs Monate verlängert und endet am 30.9.2021. Steuernachforderungen für 2019 sind somit erst ab dem 1.10.2021 zu verzinsen.

Stand: 27. Juli 2021

Bild: igorkol_ter - stock.adobe.com

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