
Der gelbe Brief vom Finanzamt: Was ist zu tun?
Handlungsbedarf in Steuerstrafangelegenheiten
Handlungsbedarf in Steuerstrafangelegenheiten
Vom Auffangregister zum Vollregister
Neue Besteuerungsoption für Personengesellschaften
Kapitalertragsteuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen
Lohnsteuer-Nachschau
Verlängerte Abgabefrist endet am 31.8.2021
Erbschaftsteuer und Einkommensteuer
Investitionsabzugsbetrag
Nicht in Deutschland ansässige Steuerpflichtige, die im Inland mit bestimmten Aktivitäten Einkünfte erzielen, unterliegen einer beschränkten Steuerpflicht. Bei beschränkt Steuerpflichtigen wird die Einkommensteuer in vielen Fällen im Wege des Kapitalertragsteuerabzugs an der Quelle erhoben.
Am 8.6.2021 wurde das „Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer“ (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntModG) im Bundesgesetzblatt (Ausgabe I S. 1259) verkündet. Ziel dieses Gesetzes ist,
Zur Verhindung der Inanspruchnahme unberechtigter Vorteile aus Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) enthält der neue § 50d Abs. 3 EStG eine allgemeine Missbrauchsvermutung, welche bei Zwischenschaltung einer ausländischen Gesellschaft, Personenvereinigung oder dergleichen greift und nur durch Gegenbeweis oder bei Vorliegen einer persönlichen oder sachlichen Entlastungsberechtigung entkräftet werden kann.
Stand: 27. Juli 2021
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