
Der gelbe Brief vom Finanzamt: Was ist zu tun?
Handlungsbedarf in Steuerstrafangelegenheiten
Handlungsbedarf in Steuerstrafangelegenheiten
Vom Auffangregister zum Vollregister
Neue Besteuerungsoption für Personengesellschaften
Kapitalertragsteuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen
Lohnsteuer-Nachschau
Verlängerte Abgabefrist endet am 31.8.2021
Erbschaftsteuer und Einkommensteuer
Investitionsabzugsbetrag
Das Kontrollinstrument der Lohnsteuer-Nachschau gibt es seit 2013 (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz 2013). Sie ist deshalb besonders effizient, weil die Prüfer unangemeldet erscheinen können, und zwar während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten. Die Betriebsprüfer sind ermächtigt, „ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Lohnsteuer-Außenprüfung Grundstücke und Räume von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausüben“, zu betreten (§ 42g Abs. 2 Einkommensteuergesetz/EStG).
Nach einer Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums (vom 6.4.2021) wurde im vergangenen Jahr durch Lohnsteuerprüfungen und der Lohnsteuer-Nachschau ein Steuermehrergebnis von € 663,2 Mio. erzielt. Insgesamt 1.889 Prüfer waren in 2020 tätig. Es wurden 73.106 der insgesamt 2.573.238 Arbeitgeber abschließend geprüft.
Stand: 27. Juli 2021
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