Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
Stärkung der Binnennachfrage
Stärkung der Binnennachfrage
Neueste Statistiken der obersten Finanzbehörden
Neue Besteuerung der digitalen Wirtschaft
Teil des Klimaschutzpaketes der Bundesregierung ist die Steuerförderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen in zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden.
Neue gesetzliche Regelung
Der ermäßigte Steuersatz verringert sich über denselben Zeitraum von 7 % auf 5 %.
Ziel dieses Programms ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz kleiner und mittelständischer Unternehmen.
Weitere steuerliche Maßnahmen zur Stärkung der Binnennachfrage
Wissenswertes für Arbeitgeber
Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
Pauschal ermittelte Verlustrückträge
Anhebung der Sozialleistungen in der Corona Krise
Aufwendungen für beruflich bedingte Umzüge können grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Zusätzliche Aufwendungen für die Einhaltung neuer Hygiene- und Schutzvorschriften
Die Finanzbehörden können nach § 42g Einkommensteuergesetz (EStG) unangemeldet und „während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten“ sogenannte Lohnsteuer-Außenprüfungen durchführen. Die Beamten dürfen hierzu „Grundstücke und Räume von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausüben“, ohne Genehmigung betreten.
Im vergangenen Jahr 2019 wurden von insgesamt 2.564.642 Arbeitgebern 89.905 geprüft. Die Spontanprüfungen brachten ein Mehrergebnis von € 810,2 Mio. Die Finanzverwaltung setzte insgesamt 1.963 Prüfer ein.
Stand: 29. Juli 2020
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