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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe April 2023

Optimale Steuerklassenwahl 2023

Optimale Steuerklassenwahl 2023

Finanzverwaltung veröffentlicht aktualisierte Entgelttabelle für die Steuerklassenwahl 2023

Steuermehrbelastung 2022

Steuermehrbelastung 2022

Welche Steuermehrbelastungen Steuerzahler durch die kalte Progression im Jahr 2022 zu tragen hatten

Baupreisindizes 2023

Baupreisindizes 2023

Finanzverwaltung veröffentlicht Indexwerte für 2023

Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Was Ebay und Co seit Jahresbeginn an die Finanzbehörden melden müssen

Steuerfreie Veräußerung privater Immobilien

Steuerfreie Veräußerung privater Immobilien

Wann vermietete Immobilien steuerfrei veräußert werden können

Multinationale Konzerne müssen Steuerzahlungen offenlegen

Multinationale Konzerne müssen Steuerzahlungen offenlegen

Neues Gesetz fordert die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch Großkonzerne mit Sitz in der EU

Entgeltgleichheit von Männern und Frauen

Entgeltgleichheit von Männern und Frauen

Bahnbrechendes BAG-Urteil dürfte Auswirkungen auf künftige Lohnverhandlungen haben

Nießbrauchsberechnung

Nießbrauchsberechnung

Muss die Berechnung des Nießbrauch-Kapitalwerts geschlechterneutral erfolgen?


Entgeltgleichheit von Männern und Frauen

Münzturm

Sachverhalt

Geklagt hatte eine Außendienstmitarbeiterin, deren einzelvertraglich vereinbartes Grundgehalt € 3.500,00 im Monat betragen hat. Daneben waren zwei männliche Arbeitnehmer im Vertrieb tätig. Der Arbeitgeber bot diesen ebenfalls ein Grundgehalt von € 3.500,00 an, was diese jedoch ablehnten. Letztlich zahlte der Arbeitgeber den männlichen Kollegen ein um € 1.000,00 höheres Grundgehalt. Die Mitarbeiterin forderte Lohnnachzahlungen.

BAG-Urteil

Das Bundesarbeitsgericht/BAG hat dem auf Zahlung einer Entschädigung gerichteten Antrag teilweise entsprochen und der Klägerin eine Entschädigung in Höhe von € 2.000,00 zugesprochen. Die Klägerin habe Anspruch auf das gleiche Grundgehalt entsprechend ihres männlichen Kollegen. Das Argument des Arbeitgebers, die höhere Vergütung begründet sich nicht aufgrund des Geschlechts, sondern auf einer ausgehandelten Individualvereinbarung und der Tatsache, dass der männliche Kollege einer besser vergüteten ausgeschiedenen Arbeitnehmerin nachgefolgt sei, ließ das Gericht nicht gelten (Urteil vom 16.2.2023, 8 AZR 450/21).

Stand: 30. März 2023

Bild: vegefox.com - stock.adobe.com

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