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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Oktober 2022

Jahressteuergesetz 2022

Jahressteuergesetz 2022

Steueränderungen und Anpassungen an die Rechtsprechung

Abgeltungsteuer bleibt vorerst

Abgeltungsteuer bleibt vorerst

Keine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit

Neues Inflationsausgleichsgesetz

Neues Inflationsausgleichsgesetz

Steuergesetzgeber will 48 Millionen Steuerpflichtige steuerlich entlasten

Funktionsverlagerungsverordnung

Funktionsverlagerungsverordnung

BMF veröffentlicht Entwurfsschreiben

Qualifizierte Mitwirkungspflichten

Qualifizierte Mitwirkungspflichten

Schärfere Mitwirkungspflichten für Steuerzahler

Säumniszuschläge auf dem Prüfstand

Säumniszuschläge auf dem Prüfstand

Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen

Fahrten zur Arbeit mit Betriebs-Pkw

Fahrten zur Arbeit mit Betriebs-Pkw

Pauschalsatz unterstellt 180 Fahrten im Jahr

Energiepreispauschale

Energiepreispauschale

Was dem Steuerzahler „netto“ bleibt


Abgeltungsteuer bleibt vorerst

Illustration

Verfassungsprüfung

Kapitalanleger mussten seit März dieses Jahres um die im Vergleich zum progressiven Einkommensteuertarif günstigeren Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 % zittern. Denn der 7. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) hielt die Abgeltungsbesteuerung der Kapitaleinkünfte in der gegenwärtigen Form für mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) nicht vereinbar. Der Senat hat daher das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen (Vorlagebeschluss FG Niedersachsen vom 18.3.2022, 7 K 120/21).

Aufhebung

Nun kommt die Entwarnung. Denn das FG Niedersachsen hat seinen Vorlagebeschluss an das BVerfG zurückgezogen. Grund hierfür ist, dass die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärten (FG Niedersachsen, Beschluss vom 10.8.2022, 7 K 120/21). Damit ist die Verfassungsprüfung der Abgeltungsteuer zunächst vom Tisch.

Ausblick

In naher Zukunft könnten allerdings andere Gerichte die Abgeltungsbesteuerung wieder aufgreifen. Unzweifelhaft führt die Abgeltungsteuer zu einer Ungleichbehandlung zwischen Beziehern privater Kapitaleinkünfte und den übrigen Steuerpflichtigen. Der ursprüngliche Grund für die gemilderte Besteuerung der Kapitaleinkünfte ist ebenfalls durch Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten weggefallen.

Stand: 27. September 2022

Bild: Coloures-Pic - stock.adobe.com

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