Wechseln zur Webseite für mobile Endgeräte

Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe März 2022

Grundsteuerreform 2022

Grundsteuerreform 2022

Überblick über die Neuerungen

Grundsteuerreform 2022 (Teil II)

Grundsteuerreform 2022 (Teil II)

Erklärungs- und Anzeigepflichten

Auskunftspflichten der Banken

Auskunftspflichten der Banken

Vorlageersuchen der Finanzbehörden

Briefkastenfirmen

Briefkastenfirmen

Neue Transparenzstandards

Coronabedingte Mietkürzungen

Coronabedingte Mietkürzungen

Aktuelles BGH-Urteil

Neue Grundsteuer C

Neue Grundsteuer C

Bekämpfung von Grundstücksspekulationen

Tipps für die Feststellungserklärung

Tipps für die Feststellungserklärung

Erklärungspflichten der Grundstückseigentümer

Kurzarbeitergeld erneut verlängert

Kurzarbeitergeld erneut verlängert

Antragsfrist für erleichtertes Kurzarbeitergeld


Kurzarbeitergeld erneut verlängert

Illustration

Verlängerung bis Ende Juni

Nach den jüngsten Plänen des Bundesarbeitsministeriums sollen Betriebe noch bis Ende Juni unter erleichterten Bedingungen Kurzarbeitergeld beantragen können. Die pandemiebedingten Sonderregelungen sollen damit um drei Monate bis zum 30. Juni verlängert werden. Ursprünglich hätte die Sonderreglung am 31.3.2022 enden sollen.

Maximale Bezugsdauer

Mit der geplanten Verlängerung erstreckt sich die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds von 24 auf bis zu 28 Monate. Voraussetzung ist, dass mindestens zehn Prozent der Beschäftigten des Unternehmens von Arbeitsausfall betroffen sind. Mit der Verlängerung soll verstärkten Entlassungen ab März 2022 bei den bereits länger kurzarbeitenden Betrieben entgegen gewirkt werden.

Stand: 24. Februar 2022

Bild: Gina Sanders - stock.adobe.com

Kanzleimarketing
zum Seitenanfang
ALWERT BAUER LAHME & PARTNER mbB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT Hauptstrasse 6-8 75031 Eppingen Deutschland +49 (0)7262 9132-0 +49 (0)7262 9132-55 www.alwert-partner.de 49.129877 8.898953