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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Juni 2021

Überbrückungshilfe III PLUS / Härtefallhilfen – Welche Ausweitung der Förderungen gibt es?

Überbrückungshilfe III PLUS / Härtefallhilfen – Welche Ausweitung der Förderungen gibt es?

Es gibt weiterhin viele Unternehmen, die immer noch von Schließungen betroffen sind oder durch die lange Phase der Pandemie erhebliche Anlaufschwierigkeiten haben.

Mehrwertsteuer-Digitalpaket (Reform des Umsatzsteuerrechts)

Mehrwertsteuer-Digitalpaket (Reform des Umsatzsteuerrechts)

Umsetzung der zweiten Reformstufe zum 1.7.2021

Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Eindämmung von Steuergestaltungen mittels „Share Deals“

Steuerfreie Corona-Prämie

Steuerfreie Corona-Prämie

Auszahlungsfrist bis 31.3.2022 verlängert

Bürokratieerleichterungen

Bürokratieerleichterungen

22 Punkte-Paket der Bundesregierung

Ferienjobs für Schüler und Studenten

Ferienjobs für Schüler und Studenten

Sozialversicherungsrechtliche Regelungen

Ungewollte Betriebsstätten vermeiden

Ungewollte Betriebsstätten vermeiden

Unterschiedliche Betriebsstättendefinition

Abwesenheitszeiten über acht Stunden erfassen

Abwesenheitszeiten über acht Stunden erfassen

Für Kundentermine außer Haus können tägliche Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden.

Corona-bedingte Mietausfälle: Grundsteuererlass beantragen

Corona-bedingte Mietausfälle: Grundsteuererlass beantragen

Steuerpflichtige mit vermieteten bebauten Grundstücken können auf Antrag eine von der Höhe der Mietminderung abhängige Grundsteuerbefreiung erhalten.

Minijobber in der Corona-Krise

Minijobber in der Corona-Krise

Minijobber haben wie alle anderen Beschäftigten ein Recht auf Lohnfortzahlung.


Abwesenheitszeiten über acht Stunden erfassen

Illustration

Werbungskostenpauschalen

Für Kundentermine außer Haus können tägliche Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer oder Selbstständige insgesamt mehr als acht Stunden von seiner Wohnung oder seiner ersten Tätigkeitsstätte (Betrieb, Büro) abwesend ist. Die Pauschale beträgt seit 1.1.2020 € 14,00 pro Kalendertag (§ 9 Abs. 4a Einkommensteuergesetz-EStG). Fährt ein Arbeitnehmer oder Selbstständiger morgens um 8.00 Uhr von zu Hause zu einem Kundentermin und kehrt um 18.00 Uhr zurück, kann er für die zehnstündige Abwesenheit € 14,00 als Werbungskosten oder Betriebsausgabe geltend machen. Unerheblich ist, ob der Betreffende diese Ausgaben tatsächlich hatte.

Pauschalversteuerung

Für Arbeitnehmer oder für einen GmbH-Geschäftsführer besteht die Möglichkeit, sich den Pauschbetrag verdoppeln zu lassen, wenn der Arbeitgeber (bzw. die GmbH) hierfür 25 % Pauschalsteuer abführt (§ 40 Abs 2 Nr. 4 Einkommensteuergesetz - EStG).

Mehrtägige Dienstreisen

Unternimmt der Arbeitnehmer oder Selbstständige mehrtägige Dienstreisen, kann er den Pauschbetrag von € 14,00 auch für jeden An- und Abreisetag geltend machen. Für jeden vollen Abwesenheitstag gibt es pauschal € 28,00 dazu. Soll eine GmbH dem Geschäftsführer diese Pauschale auszahlen, muss dies im Arbeitsvertrag geregelt sein.

Stand: 27. Mai 2021

Bild: pathdoc - stock.adobe.com

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