Wechseln zur Webseite für mobile Endgeräte

Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Juni 2021

Überbrückungshilfe III PLUS / Härtefallhilfen – Welche Ausweitung der Förderungen gibt es?

Überbrückungshilfe III PLUS / Härtefallhilfen – Welche Ausweitung der Förderungen gibt es?

Es gibt weiterhin viele Unternehmen, die immer noch von Schließungen betroffen sind oder durch die lange Phase der Pandemie erhebliche Anlaufschwierigkeiten haben.

Mehrwertsteuer-Digitalpaket (Reform des Umsatzsteuerrechts)

Mehrwertsteuer-Digitalpaket (Reform des Umsatzsteuerrechts)

Umsetzung der zweiten Reformstufe zum 1.7.2021

Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Eindämmung von Steuergestaltungen mittels „Share Deals“

Steuerfreie Corona-Prämie

Steuerfreie Corona-Prämie

Auszahlungsfrist bis 31.3.2022 verlängert

Bürokratieerleichterungen

Bürokratieerleichterungen

22 Punkte-Paket der Bundesregierung

Ferienjobs für Schüler und Studenten

Ferienjobs für Schüler und Studenten

Sozialversicherungsrechtliche Regelungen

Ungewollte Betriebsstätten vermeiden

Ungewollte Betriebsstätten vermeiden

Unterschiedliche Betriebsstättendefinition

Abwesenheitszeiten über acht Stunden erfassen

Abwesenheitszeiten über acht Stunden erfassen

Für Kundentermine außer Haus können tägliche Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden.

Corona-bedingte Mietausfälle: Grundsteuererlass beantragen

Corona-bedingte Mietausfälle: Grundsteuererlass beantragen

Steuerpflichtige mit vermieteten bebauten Grundstücken können auf Antrag eine von der Höhe der Mietminderung abhängige Grundsteuerbefreiung erhalten.

Minijobber in der Corona-Krise

Minijobber in der Corona-Krise

Minijobber haben wie alle anderen Beschäftigten ein Recht auf Lohnfortzahlung.


Minijobber in der Corona-Krise

Illustration

Lohnfortzahlung

Minijobber haben wie alle anderen Beschäftigten ein Recht auf Lohnfortzahlung. Im Unterschied zu den in einem normalen Arbeitsverhältnis stehenden Arbeitnehmern haben Minijobber aber keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Minijobber in Quarantäne

Befindet sich ein Minijobber in Quarantäne, sind seine Lohnkosten für bis zu sechs Wochen fortzuzahlen. Für den Arbeitgeber besteht in diesem Fall jedoch ein Erstattungsanspruch gegenüber dem Gesundheitsamt. Adressat eines Erstattungsantrages ist immer das Gesundheitsamt, das die Quarantäne anordnet. Rechtsgrundlage ist § 56 Infektionsschutzgesetz.

Kündigung

Bei der Corona-bedingten Kündigung eines Minijobbers müssen die allgemeinen Kündigungsfristen eingehalten werden.

Stand: 27. Mai 2021

Bild: Yabresse - Fotolia.com

Kanzleimarketing
zum Seitenanfang
ALWERT BAUER LAHME & PARTNER mbB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT Hauptstrasse 6-8 75031 Eppingen Deutschland +49 (0)7262 9132-0 +49 (0)7262 9132-55 www.alwert-partner.de 49.129877 8.898953