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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Juni 2021

Überbrückungshilfe III PLUS / Härtefallhilfen – Welche Ausweitung der Förderungen gibt es?

Überbrückungshilfe III PLUS / Härtefallhilfen – Welche Ausweitung der Förderungen gibt es?

Es gibt weiterhin viele Unternehmen, die immer noch von Schließungen betroffen sind oder durch die lange Phase der Pandemie erhebliche Anlaufschwierigkeiten haben.

Mehrwertsteuer-Digitalpaket (Reform des Umsatzsteuerrechts)

Mehrwertsteuer-Digitalpaket (Reform des Umsatzsteuerrechts)

Umsetzung der zweiten Reformstufe zum 1.7.2021

Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Eindämmung von Steuergestaltungen mittels „Share Deals“

Steuerfreie Corona-Prämie

Steuerfreie Corona-Prämie

Auszahlungsfrist bis 31.3.2022 verlängert

Bürokratieerleichterungen

Bürokratieerleichterungen

22 Punkte-Paket der Bundesregierung

Ferienjobs für Schüler und Studenten

Ferienjobs für Schüler und Studenten

Sozialversicherungsrechtliche Regelungen

Ungewollte Betriebsstätten vermeiden

Ungewollte Betriebsstätten vermeiden

Unterschiedliche Betriebsstättendefinition

Abwesenheitszeiten über acht Stunden erfassen

Abwesenheitszeiten über acht Stunden erfassen

Für Kundentermine außer Haus können tägliche Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden.

Corona-bedingte Mietausfälle: Grundsteuererlass beantragen

Corona-bedingte Mietausfälle: Grundsteuererlass beantragen

Steuerpflichtige mit vermieteten bebauten Grundstücken können auf Antrag eine von der Höhe der Mietminderung abhängige Grundsteuerbefreiung erhalten.

Minijobber in der Corona-Krise

Minijobber in der Corona-Krise

Minijobber haben wie alle anderen Beschäftigten ein Recht auf Lohnfortzahlung.


Corona-bedingte Mietausfälle: Grundsteuererlass beantragen

Illustration

Mietausfall oder Mietminderung

Bei einer staatlich angeordneten Geschäftsschließung aufgrund der Corona-Pandemie kann die Gewerbemiete nach einem Urteil des Kammergerichts Berlin (1.4.2021 - 8 U 1099/20) wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage auf die Hälfte herabgesetzt werden. Dies gilt nach Ansicht des Gerichts unabhängig davon, ob tatsächlich eine Existenzbedrohung des Mieters festgestellt worden ist.

Grundsteuererlass

Steuerpflichtige mit vermieteten bebauten Grundstücken können auf Antrag eine von der Höhe der Mietminderung (Minderung des Rohertrags) abhängige Grundsteuerbefreiung erhalten (§ 34 GrStG). Voraussetzung hierfür ist, dass der Steuerschuldner „die Minderung des Rohertrags“ nicht zu vertreten hat. Keinen Grundsteuererlass erhalten Vermieter, die ihren Mietern Corona-bedingt die Miete herabgesenkt oder gestundet haben. Der Mietausfall muss ferner endgültig sein, d. h. der Vermieter kann keine Mietnachzahlungen erwarten. Der Grundsteuererlass beträgt ein Viertel der Grundsteuer bei einer Rohertragswertminderung von mehr als 50 % bzw. die Hälfte bei einer Rohertragswertminderung von 100 % (totaler Mietausfall).

Antragstellung

Für die Antragstellung gilt eine Frist bis zum 31. März des jeweiligen Folgejahres. Anträge für Mietausfälle in 2021 müssen also bis 31.3.2022 gestellt werden. Wurde die Antragsfrist versäumt, was z. B. für Corona-bedingte Mietausfälle in 2020 der Fall ist, sollte dennoch ein Antrag gestellt werden. Die Behörden können nach eigenem Ermessen entscheiden, ob der Grundsteuererlass dennoch gewährt wird. Der Antrag kann formlos gestellt werden und ist an die jeweilige Gemeinde- oder Stadtverwaltung zu richten. In den Stadtstaaten sind die Finanzämter zuständig.

Stand: 27. Mai 2021

Bild: 4th Life Photography - stock.adobe.com

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