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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Februar 2019

Grundsteuerreform 2019

Grundsteuerreform 2019

Neue Besteuerungsmodelle

Rechnungsanschrift

Rechnungsanschrift

Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

Urlaubsanspruch eines Erblassers

Urlaubsanspruch eines Erblassers

Vergütungsanspruch der Erben

Vorabpauschale für Investmentfonds
Pauschbeträge für Auslandsreisen 2019
Steuerförderung für Mietwohnungen

Steuerförderung für Mietwohnungen

Eigentlich hätten Immobilienanleger, die in den Mietwohnungsbau investieren, zum Jahresanfang ein besonderes Steuerabschreibungsmodell erhalten sollen.

Herrenabende zur Hälfte steuerlich absetzbar?

Herrenabende zur Hälfte steuerlich absetzbar?

Eine Rechtsanwalt-Partnerschaft machte Aufwendungen für Herrenabende als Betriebsausgabe geltend.

Rundfunkbeitrag

Rundfunkbeitrag

Seit 1.1.2013 wird der Rundfunkbeitrag in Deutschland unabhängig vom tatsächlichen Besitz eines Rundfunk- oder Fernsehgerätes erhoben.


Pauschbeträge für Auslandsreisen 2019

Illustration

Auslandspauschalen

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 28.11.2018 die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 2019 bekannt gegeben. Die Pauschalen gelten auch für doppelte Haushaltsführungen im Ausland.

Die wesentlichen Änderungen

Leicht erhöht wurden die Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen für das EU-Land Österreich. Für eine Übernachtung können dem entsandten Arbeitnehmer ab 1.1.2019 € 108,00 (bisher € 104,00) erstattet werden. Die Verpflegungspauschale für eine Abwesenheit von mindestens 24 Stunden wurde um € 4,00 auf € 40,00 pro Kalendertag angehoben. In entsprechendem Umfang erhöht wurden die Pauschsätze für Spanien. Nach oben angepasst wurden außerdem die Übernachtungssätze für Indien, während die Verpflegungspauschalen jedoch gesenkt worden sind. Niedrigere Verpflegungspauschalen gelten z. B. für Neu-Delhi (Herabsetzung von € 50,00 auf € 38,00). Unverändert blieben die Pauschsätze für die USA sowie für Großbritannien. Die höchste Übernachtungspauschale von € 314,00 gilt nach wie vor für San Francisco. Die niedrigste Übernachtungspauschale gilt für Andorra (€ 45,00).

Übernachtungspauschalen

Die in dem BMF-Schreiben angegebenen Übernachtungspauschalen dienen ausschließlich der lohnsteuerfreien Erstattung von Aufwendungen an ins Ausland entsandte Arbeitnehmer. Sie können nicht zum Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug verwendet werden. Für den Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug müssen die tatsächlichen Übernachtungskosten nachgewiesen werden.

Stand: 29. Januar 2019

Bild: Lulla - fotolia.com

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