Steuertarif 2026
Höhere Grundfreibeträge im nächsten Jahr sowie Anpassung der Steuerprogression
Höhere Grundfreibeträge im nächsten Jahr sowie Anpassung der Steuerprogression
Gesetzentwurf für eine Aktivrente
Welche Forderungen zum Jahreswechsel verjähren
Welche Belege und sonstigen Unterlagen zum 31.12.2025 vernichtet werden können
Finanzamt feiert mit: Was bei betrieblichen Weihnachtsfeiern zu beachten ist
Nach ausländischem Erbrecht erforderliche Annahmeerklärung als rückwirkendes Ereignis
Welche Sachbezugswerte in 2026 gelten
Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
In Erfüllung der im Koalitionsvertrag gesteckten Ziele zur Stärkung der Elektromobilität im Verkehr werden reine Elektrofahrzeuge jetzt bis 2035 von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Hierzu sieht das „Achte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes“ die Verlängerung der maximal zehnjährigen Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge vor, die bis zum 31.12.2030 (bisher 31.12.2025) erstmalig zugelassen werden.
Jedes neue Elektrofahrzeug wird maximal zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer ausgenommen. Ein 2026 zugelassenes Fahrzeug ist folglich (fast) zehn Jahre steuerbefreit. Wechselt das Auto den Besitzer, kann der Erwerber noch die verbleibende Restzeit aus dem Zehnjahreszeitraum nutzen.
Stand: 25. November 2025
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