Steuertarif 2026
Höhere Grundfreibeträge im nächsten Jahr sowie Anpassung der Steuerprogression
Höhere Grundfreibeträge im nächsten Jahr sowie Anpassung der Steuerprogression
Gesetzentwurf für eine Aktivrente
Welche Forderungen zum Jahreswechsel verjähren
Welche Belege und sonstigen Unterlagen zum 31.12.2025 vernichtet werden können
Finanzamt feiert mit: Was bei betrieblichen Weihnachtsfeiern zu beachten ist
Nach ausländischem Erbrecht erforderliche Annahmeerklärung als rückwirkendes Ereignis
Welche Sachbezugswerte in 2026 gelten
Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales/BMAS hat die Sachbezugswerte für 2026 festgelegt. Der monatliche Sachbezugswert für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten beträgt ab 1.1.2026 € 345,00. Daraus folgend sind für ein Frühstück kalendertäglich € 2,37 (monatlich: € 71,00) und für ein Mittag- oder Abendessen kalendertäglich € 4,57 (monatlich: € 137,00) anzusetzen (kalendertäglicher Gesamtwert für Verpflegung = € 11,51).
Für freie oder verbilligte Unterkunft an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beträgt der Sachbezugswert ab dem 1.1.2026 € 285,00/Monat (= kalendertäglich € 9,50). Die vorgenannten Sachbezugswerte gelten für volljährige Arbeitnehmer und Familienangehörige, Jugendliche und Auszubildende und unterliegen sowohl der Steuer als auch der Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Abweichende Beträge gibt es für Familienangehörige vor Vollendung des 7., 14. oder 18. Lebensjahres.
Stand: 25. November 2025
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