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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Dezember 2019

Entbürokratisierung III

Entbürokratisierung III

Milliardenschwere Entlastung des Mittelstandes

Weihnachtsgeld für beherrschende GmbH-Gesellschafter

Weihnachtsgeld für beherrschende GmbH-Gesellschafter

Weihnachtsgeld rechtzeitig vereinbaren

Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Dezember
Jahresabschluss 2019

Jahresabschluss 2019

Grundsatz der Wesentlichkeit beachten

Grenzüberschreitende Steuergestaltungen

Grenzüberschreitende Steuergestaltungen

Referentenentwurf für Mitteilungspflichten

Was zum 31.12.2019 vernichtet werden kann

Was zum 31.12.2019 vernichtet werden kann

Gewerbetreibende, bilanzierungspflichtige Unternehmer oder selbstständig Tätige müssen u. a. Bücher, Bilanzen, Inventare, die Geschäftskorrespondenz sowie alle elektronisch übermittelten Dokumente mindestens 6 Jahre aufbewahren.

Verlustbescheinigungen bei mehreren Wertpapierdepots

Verlustbescheinigungen bei mehreren Wertpapierdepots

Kapitalanleger, die mehrere Wertpapierdepots bei unterschiedlichen Banken unterhalten, egal ob sich diese Depots im Inland oder im Ausland befinden, sollten stets zum Jahresende prüfen, ob in einem der Depots Verluste erwirtschaftet worden sind.

Winterdienst: Nicht für Minijobber

Winterdienst: Nicht für Minijobber

Streitig war die Rechtmäßigkeit der Beschäftigung diverser Minijobber für den Räum- und Streudienst.


Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Dezember

Illustration

Problemstellung

An das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuern führen regelmäßig zu Betriebsausgaben. Die Finanzverwaltung rechnete bislang die im Januar des Folgejahres für Dezember des Vorjahres abgeführte Umsatzsteuer stets den Betriebsausgaben des Folgejahres zu, wenn die Zahlung oder Abbuchung nach dem 10.1. erfolgt bzw. sich die Fälligkeit der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung wegen eines Feiertags auf den 11. oder 12.1. verschiebt.

BFH-Urteil

Der Bundesfinanzhof (BFH) widersprach im Urteil vom 27.6.2018 (Az. X R 44/16) der Finanzamt-Auffassung. Nach Ansicht des BFH ist eine Umsatzsteuervorauszahlung, sofern sie innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Kalenderjahres gezahlt wird, stets im Jahr ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit abziehbar. Ob der 10. Januar des Folgejahres ein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist, ist unbedeutend.

Fazit

Soll die für Dezember 2019 abzuführende Umsatzsteuer noch im Dezember als Betriebsausgabe verbucht werden, muss die Zahlung spätestens bis einschließlich 10.1.2020 erfolgt sein.

Stand: 27. November 2019

Bild: momius - Fotolia.com

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