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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe August 2025

Datenaustausch 2026

Datenaustausch 2026

Neues BMF-Schreiben zum ELStAM-Einbezug privater Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab 1.1.2026

Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte

BFH entscheidet über die für die Berechnung des Bodenrichtwertes maßgebliche Geschossflächenzahl

Förderkompass 2025

Förderkompass 2025

BAFA veröffentlicht Übersicht über Förderprogramme 2025

Begünstigungstransfer im Erbschaftsteuerrecht

Begünstigungstransfer im Erbschaftsteuerrecht

BFH setzt strenge Maßstäbe an Begünstigungstransfer bei der Erbschaftsteuer

Sozialversicherungspflicht bei Ferienjobs

Sozialversicherungspflicht bei Ferienjobs

Wann Schüler im Ferienjob der Sozialversicherungspflicht unterliegen

Höhere Meldeschwellen bei Auslandszahlungen

Höhere Meldeschwellen bei Auslandszahlungen

Aktuelle Änderungen zum 1.1.2025 durch die Bürokratieentlastungsverordnung

Elektronische Beurkundungen

Elektronische Beurkundungen

Neue Bundesregierung will sogenannte „Medienbrüche“ verhindern

Umsatzsteuer-Sonderprüfungen 2024

Umsatzsteuer-Sonderprüfungen 2024

Umsatzsteuer-Sonderprüfer trieben in 2024 Mehrsteuern von € 1,63 Mrd. ein


Bodenrichtwerte

Feld mit aufgezeichneten Grundstück

Grundstücksbewertung

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche, auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche bezogene Lagewerte. Sie werden für einzelne Gebiete, Straßen oder Straßenabschnitte ermittelt, in denen annähernd gleiche Nutzungen und Wertverhältnisse vorliegen, und von den Gutachterausschüssen der jeweiligen Region bekannt gegeben.

Geschossflächenzahl

Bodenrichtwerte repräsentieren den Wert eines Referenzgrundstücks, welches kaum mit dem zu bewertenden Grundstück identisch sein wird. Im Streitfall ging es
u. a. um die Frage, ob für die Bestimmung des Bodenwertes die tatsächliche oder jene laut Bebauungsplan zulässige GFZ maßgeblich ist. Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg (Urteil vom 18.12.2024 - 16 K 17071/23) ging – allerdings unter Verweis auf die Wohnungsnot in der Berliner Innenstadt – von einem maßgeblichen Bodenrichtwert aus, der der realisierbaren GFZ entspricht. Im Streitfall betrug die tatsächliche GFZ 4,16, die zulässige GFZ nur 1,5. Das hatte große Auswirkungen auf den zu versteuernden Grundbesitzwert. Strittig war eine Wertdifferenz von etwa € 5 Mio.

BFH-Revision

Das letzte Wort in dieser Frage des maßgeblichen Bodenrichtwerts hat allerdings der Bundesfinanzhof (BFH). Das Revisionsverfahren wird unter dem Az II R 7/25 geführt.

Stand: 28. Juli 2025

Bild: DifferR - stock.adobe.com

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