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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe November 2018

Steuerförderung für Mietwohnungsneubau

Steuerförderung für Mietwohnungsneubau

Neue Sonderabschreibungen

Baukindergeld

Baukindergeld

Anträge seit 18.9.2018 möglich

Qualifizierungschancengesetz beschlossen

Qualifizierungschancengesetz beschlossen

Neuerungen in der Arbeitslosenversicherung

Neue Revisionsverfahren beim BFH

Neue Revisionsverfahren beim BFH

Neu veröffentlichte BFH-Liste

Besteuerungsrecht bei Dreieckssachverhalt

Besteuerungsrecht bei Dreieckssachverhalt

Besteuerungsrecht Deutschland

Sozialversicherungs-Rechengrößen 2019

Sozialversicherungs-Rechengrößen 2019

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat kürzlich den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2019 vorgelegt.

Aktienverluste steuerlich geltend machen

Aktienverluste steuerlich geltend machen

Der Bundesfinanzhof hat sich jetzt im Urteil vom 12.6.2018, VIII R 32/16 gegen die Auffassung der Finanzverwaltung gestellt

Fahrzeugwechsel

Fahrzeugwechsel

Das Bundesfinanzministerium hat zu Zweifelsfragen rund um die lohnsteuerliche Behandlung der Kfz-Überlassung an Mitarbeiter Stellung genommen


Neue Revisionsverfahren beim BFH

Illustration

Revisionsverfahren

Der Bundesfinanzhof (BFH) veröffentlicht in regelmäßigen Abständen eine Liste neuer anhängiger Revisionsverfahren. Im besonderen Fokus für Unternehmer, Arbeitgeber und Privatpersonen stehen folgende Verfahren.

Betriebsveranstaltung

Zuwendungen an Arbeitnehmer im Rahmen von Betriebsveranstaltungen sind bis zu einem Betrag von € 110,00 je Betriebsveranstaltung und je teilnehmendem Arbeitnehmer steuerfrei. Voraussetzung ist, dass allen Angehörigen des Betriebs die Teilnahme an solchen Veranstaltungen offensteht (§ 19 Abs. 1 Nr. 1a Einkommensteuergesetz / EStG). Strittig ist in diesem Zusammenhang, ob für die Berechnung des Freibetrags die Anzahl der angemeldeten oder der tatsächlich teilnehmenden Arbeitnehmer zugrunde zu legen ist. Der BFH wird auch entscheiden, ob Aufwendungen, die für nicht teilnehmende Arbeitnehmer durch die Buchung der Betriebsveranstaltung für einen größeren Personenkreis entstanden sind, aus der Bemessungsgrundlage auszuscheiden sind oder hinzugerechnet werden müssen (Az. VI R 31/18).

Beschäftigung naher Angehöriger

Die Beschäftigung des Ehegatten oder anderer Familienmitglieder muss zur steuerlichen Anerkennung den Grundsätzen des Fremdvergleichs standhalten. Das heißt, das Arbeitsverhältnis muss wie mit fremden Dritten vertraglich vereinbart sein und die vereinbarte Arbeitsleistung muss tatsächlich erbracht werden. Der BFH wird in dem anhängigen Verfahren VI R 28/18 entscheiden, welche Anforderungen an den Nachweis der erbrachten Arbeitsleistung durch nahe Angehörige zu stellen sind und welche Angaben in einem Stundenzettel aufzuzeichnen sind.

Verbraucherzentrale

Einige Verbraucher haben bereits die Dienste einer Verbraucherzentrale in Anspruch genommen. Strittig ist, welcher Umsatzsteuersatz auf die Beratungsleistungen zu verrechnen ist (Steuersatz 7 % oder 19 %, Az. V R 4/18).

Fortbildungsmaßnahmen

Als erste Tätigkeitsstätte wird jene ortsfeste betriebliche Einrichtung eines Arbeitgebers bezeichnet, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist – also der regelmäßige Arbeitsplatz. Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte können nicht als Reisekosten geltend gemacht werden. Steuerlich absetzbar ist hier nur eine bestimmte Entfernungspauschale. Der BFH entscheidet in dem anhängigen Verfahren VI R 24/18 in diesem Zusammenhang die Frage, ab welcher zeitlichen Dauer ein Vollzeitstudium oder eine Vollzeit-Bildungsmaßnahme des Arbeitnehmers als erste Tätigkeitsstätte anzusehen ist.

Stand: 29. Oktober 2018

Bild: Pictures news - stock.adobe.com

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