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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe März 2023

Solidaritätszuschlag nicht verfassungswidrig

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Warum sich der Bund weiter über 11 Milliarden Euro Steueraufkommen zur freien Verfügung freuen kann

Mieterabfindungen sofort abziehbar

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Warum Mieterabfindungen keine anschaffungsnahen Herstellungskosten sind

Vervielfältiger 2023

Vervielfältiger 2023

Warum Corona in 2023 zu einem niedrigeren Kapitalwert bei Nießbrauchslasten führt

Vorabpauschale 2023

Vorabpauschale 2023

Investmentfondsanleger müssen 2023 wieder Vorabpauschale zahlen

Depotübertragungen 2023

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Wie Depotübertragungen mit und ohne Gläubigerwechsel steuerlich behandelt werden

Neue Konsultationsvereinbarung Schweiz

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Elektronisches Rückerstattungsverfahren Schweizer Quellensteuern

Wirtschaftsstandort Deutschland

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Wirtschaftsstandort Deutschland sackt auf Platz 18 ab

Hinweisgeberschutzgesetz gescheitert

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Gesetz zur Einrichtung von Hinweisgeberstellen scheitert im Bundesrat


Vervielfältiger 2023

Illustration

Bewertung von Nutzungen und Leistungen

Bei lebzeitigen Vermögensübertragungen gegen Vorbehalts- oder Zuwendungsnießbrauch kann der Kapitalwert des lebenslangen Nutzungsrechts regelmäßig vom steuerpflichtigen Erwerb abgezogen werden. Der Nießbrauch-Kapitalwert errechnet sich aus dem maßgeblichen Jahreswert, der mit einem bestimmten Vervielfältiger multipliziert wird. Dieser wird jährlich neu ermittelt (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Bewertungsgesetz/BewG).

BMF-Schreiben

Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 14.11.2022 (IV C 7 - S 3104/19/10001 :00) die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für 2023 veröffentlicht. Die Werte wurden auf Basis der Sterbetafel 2019/2021 des Statistischen Bundesamts berechnet.

Niedrigere Vervielfältiger

Die Vervielfältiger 2023 liegen allgemein leicht unterhalb der Werte der Vorjahre. Dies liegt unter anderem an der durch Corona (COVID-19) höheren Sterblichkeit für die meisten Altersgruppen in den Erhebungsjahren. So liegt beispielsweise die durchschnittliche Lebenserwartung eines 50-jährigen Mannes nach der aktuellen Tabelle bei 30,25 Jahren, der Vervielfältiger bei 14,983. In der für 2022 maßgeblichen Tabelle liegt die Lebenserwartung bei 30,34 Jahren, der Vervielfältiger beträgt 15,001.

Fazit

Für die Praxis bedeutet dies, dass die Nießbrauch-Kapitalwerte bei Vermögensübertragungen 2023 niedriger ausfallen. Dies führt zu einem höheren steuerpflichtigen Erwerb und damit zu einer höheren Schenkungsteuer.

Stand: 23. Februar 2023

Bild: weyo - stock.adobe.com

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