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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Juni 2022

Grundsteuerreform 2022

Grundsteuerreform 2022

Ab dem 1.7.2022 müssen Grundbesitzer, Erbbauberechtigte und Land- und Forstwirte Feststellungserklärungen für die Berechnung der neuen Grundsteuerwerte zum 1.1.2022 abgeben.

Transparenzregister

Transparenzregister

Für GmbHs endet die Übergangsfrist für die Bekanntgabe der Anteilseigner (wirtschaftlich Berechtigten) Ende Juni.

Steuererklärungsfristen 2020-2022

Steuererklärungsfristen 2020-2022

Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz enthält in seiner Entwurfsfassung für durch Steuerberater angefertigte Jahressteuererklärungen 2020 eine weitere Fristverlängerung.

KfW-Förderungen im Überblick

KfW-Förderungen im Überblick

Übersicht über die Fördermöglichkeiten für Privatpersonen und Unternehmen durch die staatseigene KfW-Förderbank.

Richtsatzsammlung: Zahlen im Rahmen?

Richtsatzsammlung: Zahlen im Rahmen?

Mit Schreiben vom 20.12.2021 (IV A 8-S1544/19/10001:003) veröffentlichte das Bundesfinanzministerium (BMF) die Richtsatzsammlung 2020.

Kaufkraftzuschläge 2022

Kaufkraftzuschläge 2022

Neues BMF-Schreiben zum steuerfreien Kaufkraftzuschlag

Stundenzettel bei Minijobbern

Stundenzettel bei Minijobbern

Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen, müssen für jeden Minijobber innerhalb von sieben Tagen Beginn, Ende und Dauer der Arbeit erfassen.

Abgeltungsteuer auf dem Prüfstand

Abgeltungsteuer auf dem Prüfstand

Einkünfte aus Kapitalvermögen werden mit einer 25%igen Kapitalertragsteuer zzgl. Solizuschlag und ggf. Kirchensteuern besteuert (sogenannte Abgeltungsteuer).


Steuererklärungsfristen 2020-2022

Illustration

Mit dem ATAD-Umsetzungsgesetz (vom 25.6.2021, BGBl 2021 I S. 2035) verlängerte der Gesetzgeber bereits die Abgabefristen für Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuer-Jahreserklärungen 2020 um drei Monate. Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz enthält in seiner Entwurfsfassung (Stand 1. Lesung Bundestag 8.4.2022) für durch Steuerberater angefertigte Jahressteuererklärungen 2020 eine weitere Fristverlängerung. Degressiv verlängert werden auch die Abgabefristen betreffend die Jahre 2021 und 2022.

Jahressteuererklärungen 2020

Jahressteuererklärungen für 2020, die durch Berater erstellt und abgegeben werden, müssen erst bis zum 31.8.2022 abgegeben werden.

Jahressteuererklärungen für 2021 und 2022

Für Angehörige der steuerberatenden Berufe gilt nach der Entwurfsfassung des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes der 31.8.2023 (statt bisher 28.2.2023) als letzter Abgabetermin für Steuererklärungen betreffend 2021. Die Jahressteuererklärungen für 2022 müssen von den beratenden Berufen am 31.7.2024 abgegeben werden. Für Jahressteuererklärungen, die durch Steuerpflichtige selbst erstellt und abgegeben werden (sogenannte nicht beratene Fälle), sieht das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz in der Entwurfsfassung als Abgabetermin für die 2021er-Erklärungen den 30.9.2022 (statt den 31.7.2022) sowie für die 2022er-Erklärungen den 30.8.2023 vor.

Stand: 25. Mai 2022

Bild: DDRockstar - Fotolia.com

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