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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Januar 2023

Photovoltaikanlagen: Neuregelung im Einzelnen

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Photovoltaikanlagen mit einer Bruttoleistung bis 30 Kilowatt ab 2022 steuerfrei

Beiträge zur Rentenversicherung

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Volle Absetzbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023

Alles rund um das Zwangsgeld

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Mit Zwangsgeld als Beraterin und Berater richtig umgehen

Steueroasen-Abwehrgesetz

Steueroasen-Abwehrgesetz

Bundesregierung ergänzt Liste der intransparenten Staaten

Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale 2023

Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale 2023

Neue Werbungskostenpauschale für Arbeitszimmer erspart Steuerpflichtigen Nachweis der Aufwendungen

Kaufpreisaufteilung bei Immobilienanlagen

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Finanzverwaltung setzt mit neuem Aufteilungsrechner die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs um

Lohnsteuerbescheinigungen 2023

Lohnsteuerbescheinigungen 2023

Arbeitgeber müssen seit Januar die Steuer-Identifikationsnummern ihrer Arbeitnehmer auf Lohnsteuerbescheinigung erfassen

Insolvenzgeldumlage 2023

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Beitragssatz für Insolvenzgeldversicherung sinkt in 2023


Steueroasen-Abwehrgesetz

Illustration

Steueroasen-Abwehrgesetz

Mit dem Steueroasen-Abwehrgesetz (vom 25.6.2021, BGBl 2021 I S. 2056) will der Gesetzgeber gegen Intransparenz bestimmter ausländischer Staaten sowie gegen unfairen Steuerwettbewerb vorgehen. Hierzu stellt das Gesetz der Finanzverwaltung rechtliche Mittel gegen nicht kooperative Staaten zur Verfügung.

Intransparente Staaten

Welche ausländischen Staaten als „nicht kooperativ“ eingestuft werden müssen, regelt § 4 des Gesetzes. Namentlich genannt sind diese Staaten in der Steueroasen-Abwehrverordnung, die Bundesfinanzministerium und Bundeswirtschaftsministerium regelmäßig aktualisieren.

Anpassung der Staatenliste

In der letzten aktualisierten Verordnung wurde die Anzahl nicht kooperativer Staaten (sogenannte Nullsatzjurisdiktionen, die keine Körperschaftsteuer oder eine Körperschaftsteuer mit einem Steuersatz von null erheben) auf 12 Staaten erweitert. Anguilla, Bahamas sowie die Turks- und Caicosinseln wurden neu auf die EU-Liste aufgenommen. Damit treten die in Abschnitt 3 des Steueroasen-Abwehrgesetzes genannten Maßnahmen auch für diese Länder in Kraft. Unter anderem gilt in Geschäftsbeziehungen mit solchen Staaten eine verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung sowie ein generelles Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugsverbot. 

Stand: 28. Dezember 2022

Bild: Pormezz - stock.adobe.com

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