Erleichtertes Kurzarbeitergeld bis Ende 2021
Beschäftigungssicherungsgesetz verabschiedet
Beschäftigungssicherungsgesetz verabschiedet
Mindestlohn steigt zum 1.1.2021 auf € 9,50/Stunde
Wichtige Änderungen zum Jahreswechsel
Bund weitet Corona-Hilfe auf das neue Jahr aus
Schenkungsteuern bei Doppelbesteuerungsabkommen
Kinder haben gegenüber jedem Elternteil einen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerfreibetrag von € 400.000,00.
Für die jeweils zum Schluss eines Geschäfts- oder Wirtschaftsjahres durchzuführende Inventur stehen dem Unternehmer verschiedene Inventurmöglichkeiten zur Verfügung.
Teil des Klimaschutzprogramms 2030 ist es, die Kraftfahrzeugsteuer stärker am CO2-Ausstoß des betreffenden Kraftfahrzeugs zu bemessen.
Teil des Klimaschutzprogramms 2030 ist es, die Kraftfahrzeugsteuer stärker am CO2-Ausstoß des betreffenden Kraftfahrzeugs zu bemessen und der Klimakomponente als Bemessungsgrundlage ein stärkeres Gewicht zu geben. Dies wird nun ab 2021 umgesetzt.
Die Kfz-Steuer steigt in sechs Stufen von € 2,00 bis € 4,00 je Gramm CO2 pro Kilometer. Die Freigrenze von 95 Gramm CO2 je Kilometer bleibt unverändert.
Bei der Hubraum-Komponente als zweite Bemessungsgrundlage wird für emissionsarme Pkw bis zum Schwellenwert von 95 Gramm CO2 je Kilometer ein Steuerfreibetrag von € 30,00 eingeführt. Reine E-Autos bleiben weiterhin steuerfrei.
Stand: 28. Dezember 2020
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